Warum Unternehmen bei Sanktionen gegen Zwangsarbeit über die USA hinausdenken müssen

Zwangsarbeit steht derzeit bei den meisten Unternehmen nicht im Fokus. Doch mit neuen Regularien, die in den kommenden ein bis zwei Jahren in Australien, der EU und weiteren Regionen erwartet werden, sollte sich das ändern.

Warum Unternehmen bei Sanktionen gegen Zwangsarbeit über die USA hinausdenken müssen

Artikel-Highlights:

  • Obwohl Zwangsarbeit in den vergangenen ein bis zwei Jahren kein vorrangiges Lieferkettenrisiko darstellte, wird sie sich voraussichtlich in naher Zukunft wieder als bedeutendes Risiko etablieren. Dies gilt insbesondere auf globaler Ebene, da viele Länder die Durchsetzung von Sanktionen gegen Zwangsarbeit verstärken. 
  • Auch wenn die Durchsetzungsmaßnahmen der UFLPA (Uyghur Forced Labor Prevention Act) im Jahr 2025 rückläufig waren, deuten verschiedene Anzeichen darauf hin, dass das Gesetz sowie weitere US-Regularien zu Zwangsarbeit im Jahr 2026 verstärkt durchgesetzt werden könnten. 
  • Ab 2027 wird zudem die EU-Verordnung über Zwangsarbeit (EU 2024/3015) vollständig umgesetzt. Diese neue Direktive verbietet Produkte, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, in die EU zu importieren, dort zu verkaufen oder auszuführen.

Angesichts der Vielzahl von Lieferketten-Variablen, die im vergangenen Jahr hinzugekommen sind—Zölle, bewaffnete Konflikte, Materialengpässe—gerät ein Bereich der Compliance, der zuletzt deutlich ruhiger war, leicht aus dem Blick: Zwangsarbeit. 

Dies gilt besonders für die USA. Die Durchsetzungszahlen des Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA) sind deutlich niedriger als in den Vorjahren. Die Trump-Administration hat die Priorität der Zollbehörde CBP (Customs and Border Protection) auf die Durchsetzung von Zöllen verlagert. Zahlreiche Behörden, die für Sanktionen zuständig sind, wurden personell reduziert. In den Jahren 2025 und 2026 wurde die Durchsetzung von Sanktionen gegen Zwangsarbeit in den USA realpolitisch zurückgestellt. 

Doch obwohl Zwangsarbeit zuletzt kein zentrales Lieferkettenrisiko war, steht sie kurz davor, weltweit wieder zu einem großen Problem zu werden. Die internationalen Aktivitäten zur Durchsetzung entsprechender Sanktionen nehmen zu, und zahlreiche zentrale Regularien sind entweder gerade in Kraft getreten oder treten in den kommenden Jahren in Kraft. Einige der wichtigsten regulatorischen Entwicklungen werden im Folgenden zusammengefasst und besprochen.

Für die überwiegende Mehrheit global agierender Unternehmen im Jahr 2026 ist das Screening auf Zwangsarbeit sowie die Einhaltung relevanter Compliance-Vorgaben weit mehr als ein wünschenswerter Standard: Es ist ein essenzieller Bestandteil eines umfassenden Compliance-Programms.

US-Sanktionen zu Zwangsarbeit 

Anfang 2026 wurden Waren im Wert von über 3,9 Milliarden US-Dollar unter der UFLPA beschlagnahmt oder festgesetzt. In den vier Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes 2022 gab es 42.000 Festsetzungen. Die UFLPA sticht unter den US-Sanktionen zu Zwangsarbeit heraus, da sie tatsächlich robust genug ist, um zu Beschlagnahmungen an der Grenze zu führen. In den letzten Jahren hat die Customs and Border Protection (CBP) die Befugnis erhalten, Waren zu beschlagnahmen, die entweder aus der Uiguren-Region in China stammen oder mit Unternehmen verknüpft sind, die nachweislich Zwangsarbeit an Uiguren ausnutzen. 

Dies hat dazu geführt, dass US-Unternehmen und Importeure dem gesetzlichen Rahmen und seinen Auswirkungen auf Importe mehr Aufmerksamkeit widmen. Trotz einiger neuer Entwicklungen bei der UFLPA im Jahr 2025 wurden unter der Trump-Administration keine neuen Listen hinzugefügt. Die CBP war unterdessen mit der Umsetzung der Zollprioritäten der Administration beschäftigt. 

Angesichts der Beschlagnahme- und Reputationsrisiken durch Nicht-Compliance bei Zwangsarbeit sollten Unternehmen dennoch wachsam bleiben gegenüber allen potenziellen Lieferkettenbindungen in die Uiguren-Region Chinas. Auch wenn die UFLPA zuletzt weniger aktiv war, bleibt sie ein dynamisches Gesetz, das sich im Laufe der Jahre mehrfach weiterentwickelt hat—mit einem sich verändernden Anwendungsbereich, der unvorbereitet Unternehmen an US-Eintrittshäfen überraschen kann. 

Auch wenn die UFLPA in letzter Zeit weniger aktiv war, bleibt sie ein dynamisches Gesetz, das sich im Laufe der Jahre mehrfach weiterentwickelt hat und Unternehmen an US-Häfen durch Änderung von Anwendungsbereich und Fokus überraschen kann. 

Worauf Sie 2026 achten sollten 

Obwohl die Durchsetzung der UFLPA im Jahr 2025 rückläufig war, deuten verschiedene Signale darauf hin, dass 2026 eine neue Welle von UFLPA- und weiteren US-Verschärfungen gegen Zwangsarbeit bevorstehen könnte. 

Ein im Dezember 2025 eingereichter Brief von 13 Kongressabgeordneten an die CBP bringt die Sorge zum Ausdruck, dass seit dem 15. Januar 2025 keine neuen Einträge auf die UFLPA Entity List aufgenommen wurden—trotz neuer Beweise für weit verbreitete Zwangsarbeitertransfers in der Uiguren-Region. Hinzu kommt anhaltender Druck von Interessenvertretungen, die unabhängig vom politischen Klima einen stärkeren Fokus auf Kontrolle von Zwangsarbeit in China fordern. 

Schließlich besteht immer das Potenzial für eine „Rebound-Ankündigung“, bei der dutzende Organisationen gleichzeitig auf die Entity List gesetzt werden und die Durchsetzung rasch folgt. Gerade für Unternehmen, die ihre Lieferketten bislang nicht aktiv auf Zwangsarbeit geprüft haben, stellt solch eine abrupte Entwicklung ein erhebliches Risiko für rechtliche und Reputationsschäden dar. Z2Data bietet zur Risikominimierung eine Sanctions Watchlist mit risikobehafteten Unternehmen und glaubwürdigen Zwangsarbeitsvorwürfen als starke Referenz für Unternehmen, die ihre Lieferkette proaktiv auf Hochrisiko-Entitäten prüfen wollen.  

Tatsächlich bleibt eine UFLPA-Rebound-Ankündigung oder eine vergleichbare, rasche Verschärfung der Zwangsarbeitssanktionen im Jahr 2026 sehr wahrscheinlich. Die Begrenzung chinesischen Einflusses und politischer Druck auf China bleibt in den USA parteienübergreifend populär. Außerdem haben die 2025 von der Trump-Administration mit China geschlossenen Vereinbarungen gezeigt, dass sich Politik und Handelsbeziehungen zwischen diesen geopolitischen Rivalen quasi über Nacht ändern können.

Ein weiterer regulatorischer Aspekt in den USA sind Ankündigungen der Trump-Administration, das US Trade Representative Office zur Nutzung von Section 301 zu verpflichten (siehe hier). Mit dieser Befugnis könnte geprüft werden, inwieweit ausländische Volkswirtschaften nicht ausreichend gegen Zwangsarbeit vorgehen. Section 301 wurde bislang vor allem genutzt, um Zölle zu erheben, erlaubt aber auch Importbeschränkungen und Aussetzung von Handelsvorteilen. Somit könnten betroffene Sektoren einzelner Länder handelsseitig eingeschränkt oder günstige Bedingungen kurzfristig aufgehoben werden. 

Update: EU Zwangsarbeitsverordnung 

Ab Ende 2027 wird die EU-Verordnung zu Zwangsarbeit (EU 2024/3015) vollständig umgesetzt. Mit der neuen Direktive werden Produkte, die mittels Zwangsarbeit hergestellt wurden, in der EU komplett verboten—beim Import, Verkauf oder Export. Erstaunlicherweise existierte vor Verabschiedung dieses Gesetzes 2024 bislang kein EU-weites Importverbot für solche Produkte, sondern nur Einzelgesetze auf Ebene der Mitgliedsstaaten. Mit Inkrafttreten der Verordnung wird erstmals ein konsistenter, konsequenter EU-Rahmen zur Bekämpfung von Zwangsarbeit geschaffen. 

Worauf Sie 2026 achten sollten

Zwischen 2025 und 2027 baut die EU eine Zwangsarbeitsdatenbank auf, die Hochrisikoländer, Sektoren und Produkte identifiziert sowie Compliance-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht für betroffene Unternehmen bereitstellt. Ein wichtiger Monat ist Juni 2026, wenn diese Leitlinien erstmals veröffentlicht werden. 

Die Veröffentlichung dieser Compliance-Guidelines markiert für viele Unternehmen praktisch den Startschuss, um Systeme zur Überprüfung ihrer Lieferkette, zur Kontaktaufnahme mit Lieferanten und zur Vorbereitung auf die neue Regulierung einzurichten. 

Die EU war bei der Entwicklung von Screening-Frameworks globaler Vorreiter—von der CSRD bis zur CSDDD—und auch diesmal dürfen Unternehmen umfassende Vorgaben zu Compliance, Sorgfaltspflichten und Risikokennzahlen erwarten. Das Besondere an der neuen EU-Verordnung: Es bestehen keine Reporting- oder internen Policy-Vorgaben, und alle Unternehmen, die Produkte in der EU verkaufen, sind verpflichtet, sie einzuhalten. 

Damit ähnelt die EU-Verordnung dem US-amerikanischen UFLPA, weil alle Unternehmen verpflichtet werden. Der Unterschied liegt im Geltungsbereich: Die UFLPA beschränkt sich auf China und uigurische Zwangsarbeit; das EU-Gesetz hingegen kann für beliebige Formen von Zwangsarbeit weltweit angewendet werden.

Die Veröffentlichung neuer EU-Leitlinien zu Zwangsarbeit ist für Unternehmen der Startschuss, Systeme zur Überprüfung der Lieferkette, zur Lieferantenansprache und zur Einhaltung der kommenden Regulierung aufzubauen und zu konfigurieren. 

Weltweite Entwicklungen zu Zwangsarbeit

Neben den genannten Sanktionen haben auch das Vereinigte Königreich, Kanada und Australien ihre jeweiligen Modern Slavery Acts (MSAs) weiterentwickelt—mit unterschiedlichen Anforderungen, Geltungsbereichen und Sanktionsregimen. Australien unternimmt 2026 dabei die größten Schritte zur Stärkung seiner nationalen Regelungen. 

Für Unternehmen mit einem globalen Umsatz von mehr als 100 Millionen AUD, die Waren in Australien verkaufen oder dort geschäftlich tätig sind, ist ein jährlich verpflichtender Bericht an die australische Aufsichtsbehörde abzugeben. Dieser muss die Risiken moderner Sklaverei in der Lieferkette eines Unternehmens identifizieren, die ergriffenen Sorgfalts- und Minderungsmaßnahmen sowie Compliance-Richtlinien zum Ausschluss von Zwangsarbeit und Prozesse zur Schadensbehebung darlegen. Zudem muss die Wirksamkeit dieser Maßnahmen gegenüber Lieferanten zusammengefasst werden. 

Seit 2023 wächst der Druck auf die australische Regierung, die Effektivität der MSA zu erhöhen. Von 30 formulierten Vorschlägen eines Prüfberichts zur Verbesserung wurden 25 ganz oder teilweise akzeptiert. Seitdem werden zahlreiche Maßnahmen schrittweise eingeführt, etwa die Schaffung eines Anti-Slavery Commissioners, zusätzliche Compliance-Guidelines und gezielte Verwaltungsverbesserungen. 

Die wichtigsten Änderungen betreffen verschärfte Sanktionen bei Non-Compliance und neue Meldepflichten zu identifizierten Fällen von Zwangsarbeit. Weitere Standardisierungen der Berichtsanforderungen sind für die nahe Zukunft möglich. Die laufenden und kommenden Gesetzesänderungen bedeuten: Unternehmen, die in Australien engagiert sind, müssen ihre Sorgfalt verstärken. Die finanziellen und Reputationsrisiken durch Verstöße sind schlicht zu groß, um sie zu vernachlässigen. 

Wie Z2Data Zwangsarbeitsrisiken adressiert

Ob Sie die einzige Compliance-Fachkraft in Ihrem Unternehmen sind oder Teil eines größeren Compliance-Teams, das dutzende Vorschriften erfüllen muss: Das Lieferketten-Mapping-Tool von Z2Data, das Sanktions-Screening und das Sanctions Watchlist-Dashboard bieten wertvolle Unterstützung im täglichen Betrieb. 

Z2Data verfügt über Profile von über 800.000 Unternehmen, sodass Ihr Team potenzielle Sub-Tier-Verbindungen zu Sanktionierten, finanzielle Risiken und weitere Gefahren schon beim Onboarding eines Lieferanten erkennt. Zudem stellt Z2Data eine Outreach-Lösung und passende Fragebogen-Vorlagen bereit, um Lieferanten anzusprechen und die erforderlichen Daten für regulatorische Compliance und Risikoeinschätzung zu erfassen. 

Gerade bei Zwangsarbeitssanktionen und anderen rechtlich kritischen Compliance-Risiken sind die Sichtbarkeits-, Mapping- und Datenvalidierungsfunktionen von Z2Data ein entscheidender Vorteil. Mehr über Z2Data und den Umgang mit Zwangsarbeitsrisiken erfahren Sie in einer kostenlosen Testphase mit unseren Produktexperten.