Das US-Außenministerium hat gemeinsam mit weiteren an der US-Sicherheits- und Handelspolitik beteiligten Behörden am 13. Juli das Xinjiang Business Advisory (XBA) aktualisiert. Diese Mitteilung diente als Warnung an multinationale Unternehmen, die (direkt oder indirekt) Geschäfte mit der Volksrepublik China (VR China) tätigen.
In der Mitteilung behaupten die USA, dass in der chinesischen Region Xinjiang Menschenrechtsverletzungen stattfinden, und kündigen mögliche Sanktionen für Unternehmen an, die ihre Verbindungen zu fortdauernden Menschenrechtsverletzungen nicht abbrechen. Diese Anschuldigungen wurden erhoben, obwohl konkrete Beweise fehlen.
Hintergrund zu den angeblichen Arbeitslagern
Die vermeintlichen Zwangsarbeitsprogramme sind auf einen staatlich unterstützten Plan der VR China zur Bekämpfung der Armut im ganzen Land zurückzuführen. Der Plan konzentrierte sich laut XBA besonders auf Mitglieder muslimischer Minderheiten und „nutzte diskriminierende soziale Kontrolle, allgegenwärtige Überwachung und ein groß angelegtes Internierungsprogramm“. Die Internierungsprogramme umfassen Arbeitsleistungen, die den US-Angaben zufolge unter dem Vorwand der „Berufsausbildung“ verborgen werden.
Ausgesprochene Warnungen
Unternehmen mit jeglicher Verbindung zu Xinjiang wurden gewarnt, dass die USA weiterhin hart gegen Firmen durchgreifen werden, die mit den Menschenrechtsverletzungen gegen Uiguren, ethnische Kasachen, ethnische Kirgisen und andere muslimische Minderheiten in ganz China in Verbindung stehen.
Die Mitteilung fordert Unternehmen und Einzelpersonen auf, alle Verbindungen zur Region Xinjiang umgehend zu kappen und erklärt: „...Unternehmen und Einzelpersonen, die Lieferketten, Unternehmungen und/oder Investitionen mit Bezug zu Xinjiang nicht beenden, laufen ein hohes Risiko, gegen US-Gesetze zu verstoßen.“
Industriezweige mit Verbindung zu Xinjiang
Die US-Regierung hat verschiedene Branchen identifiziert, die mit den Zwangsarbeitslagern in Xinjiang in Verbindung stehen. Zu diesen Branchen zählen:
Was sind gebannte Unternehmen?
Ein gebanntes Unternehmen wurde entweder vom Office of Foreign Assets Control (OFAC), vom Bureau of Industry and Security (BIS), oder per Withhold Release Order (WRO) gebannt.
Gesperrte Unternehmen sind Firmen, die in der Xinjiang-Region tätig sind oder denen vorgeworfen wird, durch Zwangsarbeitsüberlassung, Technologie oder andere Verbindungen mit der Region zusammenzuarbeiten.
Weitere Entwicklungen
Unternehmen können Durchsetzungsmaßnahmen und Beschränkungen unterliegen, wenn sie Geschäfte mit vom Office of Foreign Assets Control (OFAC), Bureau of Industry and Security (BIS) gebannten Unternehmen führen oder wenn auf sie eine Withhold Release Order (WRO) zutrifft.
Zu diesen Durchsetzungsmaßnahmen und Beschränkungen zählen unter anderem:
- Importzurückhaltungen
- Verhängte Sanktionen
- Verfolgung nach dem Trafficking Victims Protection Act (TVPA)
- Hinweis: Das TVPA kann bei Verdacht auf Menschenhandel von in Xinjiang internierten Arbeitskräften zu chinesischen Unternehmensstandorten herangezogen werden.
Beispiel für die Auswirkungen eines gebannten Unternehmens auf Lieferketten
Laut Reuters ist die Hoshine Silicon Industry Co (HSIC) ein Beispiel für ein gebanntes Unternehmen. Sie ist in Xinjiang aktiv und spezialisiert auf die Herstellung von metallurgischem Silizium – ein für Solarmodule essenzieller Rohstoff.
Der entscheidende Faktor der Sanktionen gegen HSIC ist die hohe Reichweite der Lieferkette. Auch einige Tier-1-Kunden von HSIC wurden mit Import-/Exportsanktionen belegt, unter anderem:
- Daqo New Energy
- GCL-Poly
Weitere Tier-1-Kunden von HSIC, die bislang keine Import-/Exportverbote erhalten haben, sind:
- Xinte Energy Co.
- East Hope Group
- Tongwei Solar Co.
- Asia Silicon Company
- Dongyue Group Ltd.
- Emerson Electric Co.
- OCI Company Ltd
- Wacker Chemie AG
Und die Liste endet hier nicht: Unternehmen wie die OCI Company Ltd. beliefern auch Tier-2-Kunden wie AU Optronics Corp – welche wiederum einige der weltweit größten Tier-3-Kunden aus der Endverbraucherelektronik beliefern.
Wie ersichtlich, entwickelt sich bei Importverboten gegen ein großes Unternehmen wie HSIC eine weitreichende Kettenreaktion in der gesamten Lieferkette.
Ein Beispiel für ein Unternehmen, das sich nicht in der Xinjiang-Region befindet, aber wegen Zwangsarbeitertransfers gebannt wurde, ist O-Film Technology Co. Ltd. Im Zeitraum von Ende April bis Anfang Mai 2017 wurden schätzungsweise 700 Uiguren aus Xinjiang in das O-Film-Werk nach Nanchang gebracht.
Ein Blick auf die Lieferkette von O-Film verdeutlicht die weitreichenden Auswirkungen, die ein Bann durch die USA auf das Unternehmen und die gesamte Lieferkette hat.
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Herausforderungen und Ausblick:
Derzeit erhöhen die USA den Druck im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang. Neue Unternehmen werden regelmäßig in die Sanktionslisten von OFAC und BIS aufgenommen, auch die WROs werden fortlaufend aktualisiert. Die Herausforderung für Unternehmen besteht darin, stets aktuelle Informationen zu haben und systematische Risikoanalysen ihrer Lieferketten in Bezug auf neu gebannte Unternehmen durchzuführen.
Daraus ergibt sich eine zweite Herausforderung: Die komplexen Lieferketten neu gebannter Unternehmen nachvollziehen und verstehen zu können. Es handelt sich bei diesen Unternehmen nicht um kleine Tier-4-Lieferanten, sondern um globale Hersteller mit vielschichtigen Kundennetzwerken.
Eine weitere Herausforderung – und vielleicht die größte: die Verfügbarkeit von Informationen. Die chinesischen Behörden nennen ihre Zwangsarbeitspraktiken zum Beispiel „Berufsausbildung“ oder „Arbeitnehmer-Weiterbildung“. Die schwer zugänglichen Informationen erschweren und verzögern die Bewertung gebannter Unternehmen und ihrer jeweiligen Lieferketten erheblich.
Zusätzliche Ressourcen:
https://www.state.gov/wp-content/uploads/2021/07/Xinjiang-Business-Advisory-13July2021.pdf
https://www.cnbc.com/2021/07/13/us-warns-businesses-with-investment-ties-to-chinas-xinjiang.html
https://www.qiaocollective.com/en/education/xinjiang
https://www.youtube.com/watch?v=78s7yP2BdF0