So sprechen Sie mit chinesischen Lieferanten über Zwangsarbeit, ohne in Schwierigkeiten zu geraten (Teil 2)

In unserem zweiten Artikel zu diesem Thema innerhalb weniger Wochen beleuchten wir, wie Unternehmen das Thema Zwangsarbeit gegenüber chinesischen Lieferanten wirkungsvoll ansprechen können.

So sprechen Sie mit chinesischen Lieferanten über Zwangsarbeit, ohne in Schwierigkeiten zu geraten (Teil 2)

Dieser Artikel ist Teil zwei einer Serie, die die Herausforderungen bei der Erreichung der regulatorischen Compliance mit chinesischen Lieferanten beleuchtet. Teil eins behandelte die Vielzahl an Hürden, mit denen westliche Unternehmen und ihre chinesischen Hersteller bei der Einhaltung der Compliance-Konformität unter dem Einfluss der KPCh konfrontiert sind.

Artikelüberblick:

  • Der beste Weg, potenzielle Probleme mit beschlagnahmter Ware zu vermeiden, ist, bereits im Vorfeld sicherzustellen, dass sich keine risikobehafteten Materialien in den importierten Gegenständen befinden. 
  • Indem Erwartungen an eine Lieferkette ohne Zwangsarbeit in Lieferantenverträgen festgehalten werden, können Unternehmen ihren Lieferanten die Bedeutung dieses Screenings von Anfang an kommunizieren.
  • Auch wenn vertraglich festgelegte Strafen und Bußgelder in der Regel nicht dazu beitragen, beschlagnahmte Waren freizubekommen, können sie ein wirksamer Anreiz für ausländische Lieferanten sein, keine Produkte zu fertigen, die bei der Einfuhr beschlagnahmt werden könnten.

Unternehmen stehen vor einer Vielzahl von Herausforderungen, ihre chinesischen Lieferanten zur Einhaltung regulatorischer Verpflichtungen zu bewegen – von der dynamischen Entwicklung der Handels-Compliance-Gesetze bis hin zum enormen politischen Druck der chinesischen Regierung. Trotzdem können sich Hersteller kein laissez-faires Vorgehen leisten, indem sie Lieferanten völlig frei agieren lassen und etwaige systematische Zwangsarbeit – gerade bei Unternehmen mit Verbindungen zu Xinjiang – ignorieren. 

Unternehmen dürfen sich daher zu Recht fragen, welche praktischen und wirksamen Maßnahmen sie tatsächlich ergreifen können, um diese Herausforderungen mit ihren Lieferanten anzugehen. Auch wenn es fast immer schwierig ist, verlässliche Informationen von solchen Herstellern zu bekommen, gibt es dennoch Taktiken, wie Unternehmen möglichst viele Daten und Transparenz von ihren Lieferanten einfordern können.

Klare Erwartungen an eine Zwangsarbeitsfreie Lieferkette im Lieferantenvertrag festlegen

Der sicherste Weg, Schwierigkeiten durch beschlagnahmte Waren zu vermeiden, besteht darin, bereits vor dem Import sicherzustellen, dass keine Produkte mit Risikomaterialien einbezogen werden. Dafür sollten Unternehmen explizit festlegen, dass ihre Lieferanten Kontrollen auf Zwangsarbeit und weitere Handels-Compliance-Risiken durchführen. Wird die Erwartung einer zwangarbeitsfreien Lieferkette direkt im Lieferantenvertrag festgehalten, können Unternehmen diese Anforderung bereits im Vorfeld klar kommunizieren – noch bevor eine Bestellung ausgelöst wird. 

Diese Strategie verhindert zwar nicht zwangsläufig, dass Waren bei Verdacht auf Zwangsarbeit vom CBP an der Grenze beschlagnahmt werden, bietet aber eine Grundlage, um frühzeitig Gespräche über Handels-Compliance (einschließlich Zwangsarbeit) führen zu können.

Vertragsverhandlungen bieten eine wertvolle Gelegenheit, geschäftsrelevante Themen zu adressieren, die nicht unmittelbar das gekaufte Produkt betreffen. Wer Erwartungen und Informationen bereits vor Vertragsabschluss klärt, garantiert einen korrekten Compliance-Prozess von Anfang an – oder kann rechtzeitig neue Bezugsquellen erwägen, wenn ein Lieferant keine zufriedenstellenden Handels-Compliance-Daten liefern kann oder will.

Vertragsstrafen für vom CBP beschlagnahmte Waren in Lieferantenverträge aufnehmen 

Die Aufnahme von Vertragsstrafen für die Beschlagnahme von Waren aufgrund von Zwangsarbeit (oder anderen Gründen) ist eine weitere effektive Maßnahme, um ausländische Lieferanten zum systematischen Screening ihrer Lieferkette zu bewegen. Solche Strafen können die Zahlungsverpflichtung für wegen vermuteter Zwangsarbeit beschlagnahmte Waren aussetzen, die Erstattung von Versandkosten umfassen, oder automatische Vertragsreduzierungen auslösen, sollte nachträglich festgestellt werden, dass Produkte aus Zwangsarbeit geliefert wurden.

Auch wenn Vertragsstrafen und Bußgelder die Freigabe beschlagnahmter Waren in der Regel nicht begünstigen, setzen sie für ausländische Lieferanten einen wirksamen Anreiz, keine riskanten Produkte zu liefern. Für das importierende Unternehmen können diese Regelungen den Aufwand bei beschlagnahmten Waren reduzieren. Ebenso dienen sie als starke Abschreckung für Zulieferer – und schaffen so die notwendigen Kontrollmechanismen für Compliance und Sorgfaltspflicht in deren Lieferkette.  

Nicht alle Unternehmen können Sonderklauseln verhandeln, um das Handels-Compliance-Risiko zu minimieren. Viele Organisationen verfügen bereits über langjährige Lieferantenbeziehungen in China und anderen Hochrisikoländern. Auch für diese Unternehmen sind Vertragsneuverhandlungen möglich. Es gibt aber zusätzlich weitere Strategien, um trotzdem essenzielle Handels-Compliance-Antworten für eine reduzierte Beschlagnahmegefahr an der Grenze zu erhalten. 

Indirekte Ansprache im Austausch mit Lieferanten nutzen 

Viele Fachkräfte im Bereich Handels-Compliance möchten bei der Informationsabfrage direkt und klar auftreten – doch diese Vorgehensweise kann bei ausländischen, besonders chinesischen Lieferanten, schnell Irritation auslösen. Es empfiehlt sich stattdessen, die Anforderungen etwas subtiler zu adressieren: Fragen Sie etwa nach Prüfungen hinsichtlich „Menschenrechtsverletzungen“ oder ob der Lieferant seine Sub-Tier-Lieferkette direkt abbilden kann. Durch die Betonung von Begriffen wie „Stabilität der Lieferkette“ und verwandten Themen wird die Sorgfaltspflicht als „Win-Win“-Maßnahme für alle Beteiligten dargestellt. Indem Sie hervorheben, dass Datenteilung wertvolle Compliance-Einblicke ermöglicht – anstatt das Thema Zwangsarbeit direkt anzusprechen – steigt die Bereitschaft der Lieferanten zur Datenübermittlung, sodass Sie diese Informationen anschließend für das Screening auf sanktionierte Akteure und Zwangsarbeitsrisiken nutzen können. 

Bill of Material (BOM) für jedes beschaffte Teil prüfen

Ideal ist es, wenn Lieferanten selbst die Handels-Compliance-Überprüfung durchführen und Risiken wie sanktionierte Unternehmen oder Zwangsarbeit identifizieren. Das lässt sich aber nicht immer durchsetzen. In solchen Fällen können Sie als ausländischer Kunde die Stücklisten (Bill of Materials, BOM) und die zugehörigen Lieferantendaten für Unterbaugruppen der bestellten Endprodukte anfordern. Mithilfe dieser Daten können wiederum potenzielle Risiken gezielt gescreent und direkte Nachfragen zu Zwangsarbeit vermieden werden. 

Lieferkette kann nicht verifiziert werden? Zeit für alternative Fertigungspartner

Wenn Unternehmen trotz wiederholtem direkten Austausch von ihren ausländischen Lieferanten keine Informationen zum Zwangsarbeitsscreening erhalten oder nur auf Ablehnung stoßen, sollten sie erwägen, einen alternativen Lieferanten zu suchen, der die erforderlichen Compliance-Daten bereitstellt. 

In zahlreichen Ländern ist der Import von Waren, die unter Verdacht stehen, mit Zwangsarbeit hergestellt zu sein, grundsätzlich untersagt. Der potenzielle Reputationsschaden und drohende Bußgelder machen das Risiko in der Regel nicht tragbar. Die langfristig beste Lösung für Unternehmen, die ihre Lieferketten stabilisieren wollen, ist meistens die Suche nach einem Fertigungspartner, der überzeugende Handels-Compliance-Antworten liefern kann. 

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