4 bevorstehende Änderungen bei Regulierung zu Zwangsarbeit und Umwelt

Neue Vorschriften und regulatorische Updates kommen 2023, viele davon betreffen Zwangsarbeit, Umweltsicherheit und CO2-Emissionen.

4 bevorstehende Änderungen bei Regulierung zu Zwangsarbeit und Umwelt

Neue Vorschriften und regulatorische Aktualisierungen treten 2023 in Kraft, von denen sich mehrere um Zwangsarbeit, Umweltschutz und CO2-Emissionen drehen.

Dieser Trend zielt darauf ab, ESG-Prinzipien (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung), Menschenrechte und unternehmerische Verantwortung fest in Lieferketten zu verankern. Im vergangenen November haben SEMI und das Semiconductor Climate Consortium (SCC) über 60 Gründungsmitglieder als erstes globales Netzwerk von Unternehmen im Halbleiter-Ökosystem bekannt gegeben, mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Branche zu senken.  

Auch die EU hat einen Europäischen Green Deal vorgeschlagen, um einen kohärenten politischen Rahmen zu standardisieren, der die EU dabei unterstützt, nachhaltige Waren, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle zu etablieren und den ökologischen Fußabdruck von Produkten, die in der EU konsumiert werden, zu verringern.  

Nachfolgend einige der kommenden Vorschriften, die Sie im Auge behalten sollten: 

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz  

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (SCDDA) ist im Januar dieses Jahres in Kraft getreten, um Gefahren für Menschenrechte und Umwelt in der Lieferkette zu bewerten und anzugehen. Das Gesetz verpflichtet alle deutschen Unternehmen mit 3.000 Beschäftigten, Menschenrechts- und Umweltrechtsverletzungen in ihren Lieferketten zu verhindern oder zu minimieren. Ab 2024 gilt das Gesetz für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten.  

Das SCDDA verpflichtet Unternehmen in Deutschland, folgende Risiken zu adressieren:  

  • Zwangsarbeit  
  • Kinderarbeit  
  • Diskriminierung  
  • Verletzung der Vereinigungsfreiheit  
  • Unethische Beschäftigung  
  • Unsichere Arbeitsbedingungen  
  • Umweltzerstörung.  

Unternehmen sind verpflichtet:  

  • Ein Risikomanagementsystem zu entwickeln. 
  • Eine Risikoanalyse zur Identifikation und Minimierung menschenrechts- und umweltbezogener Risiken durchzuführen. 
  • Verantwortliche innerhalb des Unternehmens zu benennen, die regelmäßige Risikoanalysen durchführen und eine Grundsatzerklärung abgeben.  
  • Präventivmaßnahmen zur Risikovermeidung zu implementieren. 
  • Abhilfemaßnahmen einzuleiten.  
  • Ein internes Beschwerdeverfahren zu etablieren.  
  • Laufend zu dokumentieren und zu berichten.  

Änderungen zur UFLPA 

Nach Inkrafttreten des Uyghur Forced Labor Prevention Act („UFLPA“) hat der U.S. Customs and Border Patrol (CBP) die freiwilligen Customs-Trade Partnership Against Terrorism („CTPAT“) Security- und CTPAT Trade Compliance-Programme um Vorgaben zur Sorgfaltspflicht bezüglich Zwangsarbeit erweitert.  

Darüber hinaus prüft die US-Regierung eine Ausweitung des Gesetzes, um weitere kritische Mineralien in die Entity List aufzunehmen.  

Ende Dezember und Anfang Januar begann der US Customs and Border Protection (CBP) mit der Durchsetzung und Verhängung von Beschlagnahmungsanordnungen gegen Aluminiumprodukte gemäß dem Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA) und weitet scheinbar die Durchsetzung des UFLPA auf Aluminiumprodukte aus. 

Der CBP verfolgt einen risikobasierten Ansatz, der Waren mit dem höchsten Risiko priorisiert – insbesondere jene, die direkt aus der Autonomen Uigurischen Region Xinjiang oder von Akteuren aus der UFLPA Entity List in die USA importiert werden. Mehr erfahren. 

Vorgeschlagene EU-Verordnung zu Zwangsarbeit 

Im vergangenen September schlug die Europäische Kommission eine neue Verordnung vor, die Produkte, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, vom Import und Export in bzw. aus der EU ausschließt. Der Vorschlag baut auf international anerkannten Definitionen und Standards auf und unterstreicht die Bedeutung enger Zusammenarbeit mit globalen Partnern. Nationale Behörden erhalten zusätzlich die Befugnis, nach einer Untersuchung Produkte, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, vom EU-Markt zu entfernen.  

Ziel des Gesetzes ist, den Verkauf von Waren, die direkt oder indirekt durch Zwangsarbeit produziert wurden, zu kontrollieren – ohne auf bestimmte Branchen abzuzielen, wohl wissend, dass Zwangsarbeit besonders in der Textil-, Bergbau- und Agrarwirtschaft verbreitet ist.  

Die EU-Mitgliedstaaten werden zuständige Behörden zur Durchsetzung der Verordnung benennen. Zudem richtet die Kommission eine öffentliche Datenbank zur Bereitstellung klarer Leitlinien ein und unterstützt die Koordination zwischen den Mitgliedstaaten. 

Vorgeschlagene verpflichtende Klimaberichterstattung durch die SEC 

Die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) hat eine neue Verordnung vorgeschlagen, um klimabezogene Offenlegungen für Investoren zu verbessern und zu standardisieren.  

Gemäß dem Vorschlag müssten Unternehmen Informationen über ihre Verwaltung klimabezogener Risiken und entsprechende Risikomanagementprozesse veröffentlichen. Ferner müssten Unternehmen gemäß der Verordnung ihre direkten und indirekten (Scope 1 & 2) sowie Scope 3 (upstream und downstream) Treibhausgasemissionen entlang der Wertschöpfungskette offenlegen.   

Fazit 

Die sich ständig ändernde Landschaft globaler Vorschriften kann Ihr Unternehmen potenziellen Risiken aussetzen, die die Geschäftskontinuität und Reputation gefährden können.  

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