Compliance

REACH-Hub

Registrierung, SVHC und was Elektronikhersteller wissen müssen

REACH-Konformitätskonzept zur Überprüfung beschränkter Stoffe in elektronischen Bauteilen
2007 Jahr des Inkrafttretens von REACH (1. Juni)
242 Stoffe auf der SVHC-Kandidatenliste (Nov. 2024)
1 Tonne Jährlicher Registrierungsschwellenwert pro Stoff
20,000+ Bei der ECHA registrierte Stoffe
27 Von REACH erfasste EU-Mitgliedstaaten
7 2024 hinzugefügte neue SVHC

Was ist REACH?

Die ursprünglich im Dezember 2006 erlassene Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) ist eine von der Europäischen Union eingeführte Sicherheitsverordnung zur Steuerung der Verwendung chemischer Stoffe in Produkten, die innerhalb der EU hergestellt, verkauft und importiert werden. Der Rahmen trat am 1. Juni 2007 in Kraft und wurde seitdem mehrfach aktualisiert, geändert und angepasst, darunter durch die jährliche Erweiterung der Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC). Wie der Name der Verordnung nahelegt, beruht REACH auf vier Kernelementen: Registrierung, Bewertung, Beschränkung und Zulassung. Erstens müssen Hersteller und Importeure in der EU chemische Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registrieren, der für die Verwaltung und Durchführung von REACH zuständigen EU-Behörde. Zweitens verpflichtet die Verordnung die ECHA, regelmäßige Bewertungen aller registrierten Stoffdossiers durchzuführen, auch Konformitätsprüfungen genannt. Schließlich beschränkt REACH die Verwendung von Stoffen, die als gefährlich für die menschliche Gesundheit, bioakkumulierbar oder in der Umwelt persistent eingestuft werden. Auf diese Weise beschränkte Chemikalien dürfen nur mit einer von der ECHA erteilten Sondergenehmigung verwendet werden.

So funktioniert der REACH-Registrierungsprozess

REACH steuert die Verwendung von Chemikalien in der EU auf verschiedene Weise, doch der wichtigste Regulierungsmechanismus ist der Registrierungsprozess. Unternehmen, die in der EU jährlich mehr als eine Tonne eines chemischen Stoffes herstellen, verkaufen oder importieren, müssen diese Stoffe über REACH registrieren. Zur Registrierung eines Stoffes müssen Organisationen ein Dossier zusammenstellen und einreichen, das eine Reihe relevanter Informationen zu der Verbindung enthält. Seit dem Inkrafttreten von REACH im Jahr 2007 haben Tausende von Unternehmen mehr als 20.000 Stoffe bei der ECHA registriert.

  • Chemische Eigenschaften und Verwendungszwecke des Stoffes
  • Toxikologische Daten und sonstige gefährliche Eigenschaften
  • Risiken, die der Stoff für Gesundheit oder Umwelt darstellen kann
  • Maßnahmen zur Minderung der ermittelten Risiken

Ein Stoff, eine Registrierung

Die ECHA verpflichtet Unternehmen, dem Grundsatz „ein Stoff, eine Registrierung" zu folgen. Das bedeutet, dass Hersteller und Importeure, die zur Einreichung von Dossiers zum selben Stoff verpflichtet sind, dies gemeinsam tun müssen, wodurch mehrere Dossiers für dieselben Chemikalien in der ECHA-Datenbank vermieden werden. Alle Registrierungen und zugehörigen Dossiers werden über die ECHA-Website eingereicht. Dieses Modell der gemeinsamen Einreichung hält die Datenbank konsolidiert und stellt sicher, dass die Behörden ein einziges, vollständiges Bild jedes Stoffes bewerten statt fragmentierter Einreichungen einzelner Unternehmen.

Die REACH-SVHC-Liste

Neben der Auferlegung von Meldepflichten für Unternehmen, die innerhalb der EU Chemikalien herstellen oder importieren, verfügt REACH auch über ein systematisches Verfahren zur Identifizierung gefährlicher Stoffe und zur Beschränkung ihrer Verwendung in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Der Rechtsrahmen erlaubt es sowohl der ECHA als auch den Mitgliedstaaten, die Aufnahme bestimmter Verbindungen in die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC), auch Kandidatenliste genannt, zu empfehlen, sofern diese bestimmte in der ursprünglichen REACH-Gesetzgebung festgelegte Kriterien erfüllen. Stand November 2024 umfasst die REACH-Kandidatenliste 242 Stoffe. Eine Chemikalie kann als SVHC eingestuft werden, wenn sie eines der folgenden Kriterien erfüllt:

  • Krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (CMR)
  • Persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT)
  • Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB)
  • Weist Eigenschaften von gleichwertiger Besorgnis auf

So werden Stoffe in die SVHC-Liste aufgenommen

Erweiterungen der Kandidatenliste beginnen damit, dass entweder ein EU-Mitgliedstaat oder die ECHA selbst einen Vorschlag einreicht, einen neuen Stoff rechtlich als SVHC anzuerkennen. Sobald der Vorschlag eingereicht und in einem ECHA-Register namens „Registry of SVHC intentions until outcome" veröffentlicht ist, haben Einzelpersonen, Parteien und andere interessierte Beteiligte 45 Tage Zeit, um Stellungnahmen zum Stoff, seinen Verwendungen und der vorgeschlagenen Beschränkung einzureichen. Diese öffentlichen Stellungnahmen werden vom Ausschuss der Mitgliedstaaten (MSC) der ECHA geprüft, der für die endgültige Entscheidung über die Aufnahme der Chemikalie in die Kandidatenliste zuständig ist. Sobald ein Stoff offiziell als SVHC anerkannt ist, wird er in die ECHA-Kandidatenliste aufgenommen. Nach der Aufnahme sind Lieferanten, die die Chemikalie weiterhin verwenden möchten, gesetzlich verpflichtet, mehrere Pflichten zu erfüllen:

  • Detaillierte Sicherheitsinformationen zum Stoff bereitstellen
  • Auf Verbraucheranfragen innerhalb von 45 Tagen reagieren
  • Die ECHA benachrichtigen, wenn der SVHC in ihren Produktformulierungen bestimmte Schwellenwerte überschreitet

Der Unterschied zwischen REACH und RoHS

REACH und die Beschränkung gefährlicher Stoffe (RoHS) sind zwar beide von der EU verwaltete Umweltvorschriften, doch damit enden ihre Gemeinsamkeiten weitgehend. REACH ist eine komplexe, vielschichtige Verordnung, die Unternehmen Meldepflichten auferlegt, eine umfassende Liste gefährlicher Stoffe führt und die Verwendung bestimmter Chemikalien über ihre Zulassungsliste beschränkt. RoHS ist eine weitaus einfachere, schlankere Regelung. Das ursprüngliche Gesetz, das 2006 in Kraft trat, beschränkt die Verwendung von sechs Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) in allen EU-Mitgliedstaaten. Fünf Jahre später, im Jahr 2011, führte die EU die Richtlinie 2011/65/EU ein, die heute allgemein als „RoHS 2" bezeichnet wird. Diese Richtlinie erweiterte den Anwendungsbereich der ursprünglichen RoHS, indem sie die Verwendung von vier weiteren Stoffen in allen EEE beschränkte.

Merkmal REACH RoHS
Anwendungsbereich Breite Chemikaliensicherheitsverordnung für alle Produkte Beschränkt Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (EEE)
Mechanismus Registrierung, Bewertung, Beschränkung und Zulassung Direkte Beschränkung benannter Stoffe
Erfasste Stoffe Über 20.000 registriert; 242 auf der SVHC-Kandidatenliste (Nov. 2024) Sechs Stoffe (ursprünglich); vier weitere unter RoHS 2
Inkrafttreten In Kraft getreten am 1. Juni 2007 Ursprüngliche RoHS 2006; RoHS 2 (Richtlinie 2011/65/EU) 2011
Verwaltet von Europäische Chemikalienagentur (ECHA) Mitgliedstaaten der Europäischen Union

2024 in die SVHC-Liste aufgenommene Stoffe

Die ECHA aktualisiert ihre Kandidatenliste in der Regel zweimal jährlich und fügt im Laufe eines vollen Kalenderjahres oft mehrere neue Stoffe hinzu. Im Jahr 2024 beschloss die Agentur, sieben neue Chemikalien als SVHC einzustufen. Diese Stoffe werden in allem verwendet, von Beschichtungen und Klebstoffen bis hin zu elektronischen Bauteilen und Weichmachern. Hersteller, Importeure und andere Lieferanten, die eine dieser Chemikalien in der EU vertreiben, müssen nun die Anforderungen der ECHA für die Verwendung besonders besorgniserregender Stoffe einhalten.

  • 2,4,6-tri-tert-butylphenol
  • 2-(2H-benzotriazol-2-yl)-4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenol
  • 2-(dimethylamino)-2-[(4-methylphenyl)methyl]-1-[4-(morpholin-4-yl)phenyl]butan-1-one
  • Bumetrizole
  • Oligomerization and alkylation reaction products of 2-phenylpropene and phenol
  • Bis(α,α-dimethylbenzyl) peroxide
  • Triphenyl Phosphate (TPhP)

Was ist die REACH-Verordnung der Türkei?

Die wegweisende Umweltvorschrift der Türkei, offiziell KKDIK genannt, aber häufig als „Türkei-REACH" bezeichnet, wurde eingeführt, um Chemikalien im Land zu steuern, und verpflichtet in der Türkei tätige Hersteller und Importeure, deren Verwendung zu registrieren. Die KKDIK wurde ursprünglich 2017 vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel des Landes erlassen. Obwohl das Registrierungsfenster ursprünglich am 31. Dezember 2023 schließen sollte, verlängerte die Regierung die Frist um mehrere Jahre. Stand Ende 2024 soll die KKDIK über die nächsten fünf Jahre schrittweise eingeführt werden, mit Fristen für betroffene Unternehmen in den Jahren 2026, 2028 und 2030. Die REACH-Richtlinie der EU und die KKDIK weisen zwar zahlreiche Gemeinsamkeiten auf, doch gibt es einen wesentlichen Unterschied, den Unternehmen kennen sollten: Anders als die EU-Verordnung verlangt das türkische Gesetz, dass betroffene Unternehmen ihre Chemikalienregistrierungen von einem qualifizierten Sachverständigen genehmigen lassen.

2017
KKDIK vom türkischen Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel erlassen
31. Dez. 2023
Ursprüngliche Registrierungsfrist (später verlängert)
2026
Erste Phase der gestaffelten Registrierungsfristen für betroffene Unternehmen
2028
Zweite Phase der gestaffelten Registrierungsfristen
2030
Letzte Phase der gestaffelten Registrierungsfristen

REACH über Ihre gesamte Lieferkette hinweg verfolgen

Über REACH-Compliance wird auf Ebene der Stückliste (BOM) entschieden: Ein einziger SVHC oberhalb des Schwellenwerts in einem Bauteil kann eine gesamte Baugruppe aus der Konformität bringen. Die Softwarelösung von Z2Data ermöglicht es Unternehmen, Design, Lieferkette und Nachhaltigkeit ihrer Produkte im Hinblick auf REACH, RoHS und verwandte Vorschriften zu steuern. Aufbauend auf einer umfassenden Bauteildatenbank, die durch vollständige Materialoffenlegungen gestützt wird, verschafft Z2Data Teams sofortige Transparenz darüber, welche Bauteile SVHC enthalten, welche unbedenklich sind und welche zuerst Aufmerksamkeit erfordern.

1
Stückliste hochladen

Anwender laden ihre Stückliste(n) direkt auf die Z2Data-Plattform hoch

2
Bauteile abgleichen

Die Bauteile der Stückliste werden mit der REACH- und SVHC-Dokumentation in Z2Data abgeglichen

3
Status prüfen

Sofort erkennen, welche Bauteile SVHC enthalten, welche unbedenklich sind und welche Aufmerksamkeit erfordern

4
Lücken schließen

Eigene Dokumente hochladen oder gemeinsam mit Z2Data Lieferanten kontaktieren

Compliance Manager

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Z2Data verfolgt REACH-SVHC über Ihre gesamte Stückliste hinweg anhand vollständiger Materialoffenlegungen und kennzeichnet jedes Bauteil, das einen Stoff der Kandidatenliste oberhalb des Schwellenwerts enthält. Teams sehen konforme, nicht konforme und gefährdete Bauteile in einer Ansicht, gestützt auf Quelldokumentation.

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