Artikel-Highlights:
- Die SCIP-Datenbank ist eine Datenbank mit Informationen zu besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC, Substances of Very High Concern). Sie soll Abfallwirtschaftsbetreibern und Bürgern helfen, verantwortungsbewusst Produkte mit SVHC zu verwenden und zu entsorgen.
- Seit dem 5. Januar 2021 sind Unternehmen, die Waren mit SVHC oberhalb bestimmter Schwellenwerte herstellen, importieren oder liefern, verpflichtet, Informationen zu diesen Produkten an die SCIP-Datenbank zu melden.
- Waren, die auf dem EU-Markt einen besonders besorgniserregenden Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 % (w/w – Gewicht je Gewicht) enthalten, müssen in der SCIP-Datenbank gemeldet werden.
- Die Durchsetzung von SCIP erfolgt auf nationaler Ebene. Es drohen Bußgelder bis zu einer Million Euro und eine mögliche Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
- Die SCIP-Datenbank enthält derzeit über 15 Millionen Meldungen.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ist für die Regulierung der Verwendung von Chemikalien in der Europäischen Union (EU) verantwortlich. ECHA administriert verschiedene Richtlinien, darunter die Beschränkung gefährlicher Stoffe (RoHS) sowie die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH). Ein zentraler Bestandteil des Compliance-Prozesses für Unternehmen, die diesen Regularien unterliegen, ist die Übermittlung wichtiger Informationen an eine Datenbank mit dem Namen Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products) – kurz SCIP. Aber was ist diese ECHA-Datenbank, wer ist meldepflichtig, und welche Daten müssen berichtspflichtige Unternehmen einreichen?
Was ist die ECHA?
Betrachten wir zunächst die Regulierungsbehörde hinter der SCIP-Datenbank.
Die Europäische Chemikalienagentur wurde 2007 von der Europäischen Union gegründet, um REACH zu administrieren – eine der wichtigsten Umweltvorschriften zur Regulierung der Chemikaliennutzung in der EU. Ziel der ECHA ist es, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen, indem die Verwendung von Chemikalien in den 27 Mitgliedsstaaten reguliert wird. Die Agentur handelt nach der Vision „Chemikaliensicherheit durch Wissenschaft, Zusammenarbeit und Wissen“.
Konkret ist die ECHA zuständig für:
- Umsetzung der Chemikalienvorschriften und -politiken der EU.
- Einsatz wissenschaftlicher Expertise und Durchführung erforderlicher Forschung, um unabhängige Entscheidungen für die EU-Chemikalien- und Umweltgesetzgebung zu ermöglichen.
- Unterstützung von Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Compliance-Anforderungen gemäß REACH, RoHS und weiteren wichtigen Chemikalienvorschriften.
- Pflege von Datenbanken und Informationsquellen, um Daten zur Chemikaliennutzung in der EU öffentlich zugänglich zu machen.
Was ist die SCIP-Datenbank?
Die SCIP-Datenbank enthält Informationen zu besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) und soll Abfallwirtschaftsbetreibern und Bürgern helfen, Produkte mit SVHC verantwortungsvoll zu verwenden und zu entsorgen. Die Datenbank wurde von der ECHA als Teil der Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie (Waste Framework Directive, WFD) ins Leben gerufen – einer EU-Maßnahme von 2008 zur Verbesserung des Abfallmanagements und nachhaltiger Ressourcennutzung.
Die SCIP-Datenbank ist eine Datenbank mit Informationen zu besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC, Substances of Very High Concern). Sie soll Abfallwirtschaftsbetreibern und Bürgern helfen, verantwortungsbewusst Produkte mit SVHC zu verwenden und zu entsorgen.
Seit dem 5. Januar 2021 sind Unternehmen, die Waren mit SVHC oberhalb bestimmter Schwellenwerte herstellen, importieren oder liefern, verpflichtet, Informationen zu diesen Produkten an die SCIP-Datenbank zu melden.
Was sind besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)?
Besonders besorgniserregende Stoffe sind Substanzen, die als gefährlich für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt eingestuft werden. SVHC können das Krebsrisiko erhöhen, die Fruchtbarkeit beeinträchtigen, langfristig in Luft, Wasser und Boden verbleiben oder sich in lebenden Organismen anreichern (Bioakkumulation). Damit eine Substanz als SVHC gilt, muss sie mindestens eines der folgenden schädlichen Merkmale aufweisen (diese Kriterien sind in Artikel 57 von REACH definiert):
- Karzinogen
- Mutagen (fähig, genetische Mutationen auszulösen)
- Reproduktionstoxisch
- Persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT)
- Sehr persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB)
- Schädliche Auswirkungen auf Gesundheit und/oder Umwelt, die nach Einschätzung auf ein „gleichwertiges Besorgnisniveau“ führen.
Sowohl EU-Mitgliedsstaaten als auch die ECHA können Stoffe für die Aufnahme in die SVHC-Kandidatenliste vorschlagen (dies wurde ausführlich in einem früheren Beitrag behandelt). Für die Aufnahme einer neuen Substanz ist ein Dossier gemäß REACH-Anhang XV erforderlich, welches wissenschaftlich begründet, dass die Kriterien für SVHC erfüllt sind. Die SVHC-Kandidatenliste der ECHA wird üblicherweise zweimal jährlich — im Januar und im Juni — aktualisiert. ECHA ist gesetzlich verpflichtet, diese Liste zu pflegen und auf Vorschläge zu neuen Kandidaten aus den EU-Mitgliedsstaaten zu reagieren.
Im Januar 2025 hat die ECHA fünf neue Stoffe zur Liste hinzugefügt. Mit Stand März 2025 umfasst die Liste insgesamt 247 SVHC.
Welchem Zweck dient die SCIP-Datenbank?
Nach Angaben der ECHA verfolgt die Datenbank drei zentrale Ziele:
- Reduktion von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten.
- Steigerung der Transparenz im Abfallmanagement für Fachleute und Verbraucher.
- Erleichterung der Überwachung von Produkten mit SVHC durch die ECHA über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg.
- Ergänzung der „bestehenden Kommunikations- und Meldepflichten für Kandidatenlistenstoffe in Erzeugnissen gemäß REACH“.
Wer muss Daten an SCIP melden?
Seit dem 5. Januar 2021 sind Unternehmen, die Waren auf dem EU-Markt herstellen, importieren oder liefern und die einen besonders besorgniserregenden Stoff in einer Konzentration von über 0,1 % Gewicht pro Gewicht (w/w) enthalten, verpflichtet, dies der SCIP-Datenbank zu melden. (Gewicht pro Gewicht beschreibt den Anteil eines Stoffes an der Gesamtmasse einer Zubereitung.)
Seit dem 5. Januar 2021 sind Unternehmen, die Waren auf dem EU-Markt herstellen, importieren oder liefern und die einen besonders besorgniserregenden Stoff in einer Konzentration von über 0,1 % Gewicht pro Gewicht (w/w) enthalten, verpflichtet, dies der SCIP-Datenbank zu melden.
Was genau müssen Unternehmen an SCIP melden?
Organisationen, die entsprechende Erzeugnisse im EU-Markt bereitstellen, müssen spezifische Angaben an die ECHA über SCIP machen. Dazu gehören beispielsweise:
- Identifikation des Erzeugnisses
- Der in der Produktformulierung enthaltene besonders besorgniserregende Stoff
- Konzentration
- Standort des Stoffes im Erzeugnis
- Hinweise zum Abfallmanagement
Weitere Informationen zur Meldung an die ECHA finden Sie in der Dokumentation „How to prepare and submit a SCIP notification“ der Agentur.
Wer kann die SCIP-Datenbank durchsuchen?
SCIP ist eine öffentliche Datenbank und ermöglicht allen, nach Produkten, Bauteilen und anderen Erzeugnissen zu recherchieren. Mit Stand März 2025 gibt es über 15 Millionen Meldungen in der SCIP-Datenbank.
Welche Sanktionen drohen bei Nichtmeldung an SCIP?
Die SCIP-Datenbank wird von der ECHA verwaltet und gepflegt. Da die ECHA jedoch keine Durchsetzungsbefugnisse hat, obliegt die Durchsetzung der Vorschriften den jeweiligen Mitgliedstaaten.
ECHA verfügt über keine Durchsetzungsmechanismen, sodass die Einhaltung von den einzelnen Ländern kontrolliert wird.
Auf Ebene der einzelnen EU-Mitgliedstaaten reichen die Konsequenzen bei Verstößen gegen die SCIP-Meldepflicht von Bußgeldern bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung. In Deutschland kann vorsätzliches und/oder fahrlässiges Nichtbefolgen von REACH — einschließlich der Nichtmeldung von Erzeugnissen in der SCIP-Datenbank — zu Bußgeldern von bis zu einer Million Euro und einer möglichen Freiheitsstrafe von fünf Jahren führen.
In Deutschland kann vorsätzliches und/oder fahrlässiges Nichtbefolgen von REACH — einschließlich der Nichtmeldung von Erzeugnissen in der SCIP-Datenbank — zu Bußgeldern von bis zu einer Million Euro und einer möglichen Freiheitsstrafe von fünf Jahren führen.
Einhaltung der EU-Regularien ist strategisch unerlässlich
Auch wenn sich die Situation in den USA bei Umweltregulierungen im Wandel befindet, heißt das nicht, dass international tätige Unternehmen ihre Compliance-Pflichten vernachlässigen können. Die ECHA ist eine mit großzügigen Ressourcen ausgestattete Agentur, der es möglich ist, strenge Chemikalienregulierungen durchzusetzen. Unternehmen, die in einem EU-Mitgliedstaat verkaufen, müssen die Anforderungen der ECHA konsequent erfüllen. Im Fall von SCIP bedeutet das, zu prüfen, ob Produkte SVHC mit mehr als 0,1 % w/w enthalten, und entsprechend zu handeln. Eine fehlende Sorgfaltsprüfung — oder die unterlassene Meldung trotz rechtlicher Verpflichtung — kann nicht nur zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen auf nationaler Ebene, sondern auch zu einem langfristigen Imageschaden führen.
Auch wenn sich die Situation in den USA bei Umweltregulierungen im Wandel befindet, heißt das nicht, dass international tätige Unternehmen ihre Compliance-Pflichten vernachlässigen können.
Eine Supply-Chain-Risk-Management-Plattform (SCRM) wie Z2Data kann Unternehmen dabei unterstützen, ihre Umwelt-Compliance-Pflichten umfassend und effizient zu erfüllen. Z2Data bietet sofort einsatzbereite Compliance-Analysen für Produkte, Stücklisten (BOMs) und zugelassene Lieferantenlisten (AVLs) im Rahmen von Regularien wie REACH, RoHS, SCIP, California Prop 65 und TSCA. Die SCRM-Software unterstützt Organisationen bei der Identifizierung von SVHC in Produkten, der Feststellung, ob eine SCIP-Meldepflicht besteht, sowie bei der Übermittlung der erforderlichen Daten und Dokumente. Darüber hinaus können Unternehmen das Expertenteam von Z2Data beauftragen, um Lieferanten abzufragen und die für Fertigungskontinuität und Resilienz unverzichtbare Compliance-Sicherheit zu erzielen.
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