Was Sie über die kommende EU-Batterieverordnung wissen müssen

Die EU-Batterieverordnungen verändern, wie Hersteller Batterien beschaffen, kennzeichnen, verwenden und recyceln. Hier finden Sie einen Überblick über die Änderungen der Verordnung und was Sie erwarten können.

Was Sie über die kommende EU-Batterieverordnung wissen müssen

Im Dezember 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für einen neuen Rechtsrahmen für Batterien, die innerhalb der EU hergestellt, vertrieben und/oder verkauft werden. Der Vorschlag war Teil umfassender gesetzgeberischer Initiativen im Rahmen des European Green Deal, um die Bezugsquellen, Herstellung, Nutzung, das Recycling und die Wiederverwendung von Batterien in den 27 EU-Mitgliedstaaten grundlegend zu transformieren. Diese neue Gesetzgebung, bekannt als Batterieverordnung, ist im vergangenen August in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet neue Anforderungen in Bereichen wie Kennzeichnung, gefährliche Stoffe, Sorgfaltspflichten und Management des Produktlebensendes, neben weiteren Kategorien. Obwohl sie 2023 in Kraft getreten ist, werden Teile der Vorschriften gestaffelt im Laufe dieses Jahrzehnts eingeführt. 

Warum die EU-Batterieverordnung umgesetzt wird

Die Beweggründe für die Batterieverordnung sind leicht nachvollziehbar. Europa befindet sich in einem umfassenden Wandel hin zu einer stärker zirkulären Wirtschaft, inklusive der Förderung von CO₂-Neutralität. Batterien nehmen dabei eine zentrale Rolle ein – und diese gewinnt durch die zunehmende Integration in unseren Alltag weiter an Bedeutung. 

Die wachsende Elektrifizierung des Transportwesens, der Bauwirtschaft und der Industrie erfordert eine erhebliche Steigerung der Produktion verschiedener Schlüsselbatterietypen. Um die Dimensionen dieses Wachstums zu verdeutlichen: Die Europäische Kommission schätzt, dass die weltweite Batterienachfrage sich bis 2030 um das 14-fache erhöhen könnte. 

Die Batterieverordnung ist daher vor allem als präventive Maßnahme zu verstehen. Damit möchte die EU sicherstellen, dass ihre Mitgliedsstaaten einen sicheren und nachhaltigen Übergang in eine stärker batteriebasierte Zukunft vollziehen. Die Europäische Kommission formuliert das breite Ziel der neuen Gesetzgebung treffend: Sie soll „dafür sorgen, dass Batterien künftig einen geringen CO₂-Fußabdruck aufweisen, möglichst wenig gefährliche Stoffe enthalten, weniger Rohstoffe aus Nicht-EU-Ländern benötigen und in Europa umfassend gesammelt, wiederverwendet und recycelt werden“.

Im Folgenden zeigen wir, wie diese Gesetzgebung die Batterieproduktion in der EU prägen wird. 

Neue Batteriekategorien unter der Batterieverordnung

Am einfachsten ist die Betrachtung der neuen Klassifizierungen von Batterien in der EU-Gesetzgebung zu beginnen. Es gibt jetzt fünf klar definierte Batterie-Kategorien. Die ersten drei – Gerätebatterien (tragbare Batterien), Industriebatterien und Start-, Beleuchtungs- und Zündbatterien (SLI) – waren bereits in der Vorgängerregelung, der EU-Batterierichtlinie, enthalten. Zusätzlich führt die EU zwei neue Batterie-Kategorien ein: Batterien für Elektrofahrzeuge (EV) und Batterien für leichte Transportmittel (LMT), die beispielsweise E-Bikes, E-Scooter und ähnliche kleine motorisierte Fahrzeuge antreiben. 

Diese Kategorien dienen nicht nur der Einteilung – die konkreten Regelungen der neuen EU-Batterieverordnung betreffen jede Gruppe unterschiedlich. 

Einführung der CO₂-Fußabdruck-Erklärung

Im Sinne der erklärten Zielsetzung einer nachhaltigeren, zirkulären Batterieindustrie gehört die Einführung der CO₂-Fußabdruck-Erklärung zu den zentralen Neuerungen. Hersteller sind künftig verpflichtet, die Treibhausgasemissionen pro Batterie-Modell und Fertigungsanlage über den gesamten Lebenszyklus (ohne Nutzungsphase) zu dokumentieren. Dies gilt für Batterien von Elektrofahrzeugen (EV), LMT-Batterien sowie wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von über 2 kWh. Die Vorgabe tritt 2025 in Kraft. 

Die EU-Kommission wird zudem sogenannte „Leistungsklassen“ für den CO₂-Fußabdruck definieren. Nach deren Festlegung müssen Hersteller ein Kennzeichen mit der jeweiligen Leistungsklasse auf ihren Batterien anbringen, sodass die CO₂-Fußabdruck-Anforderungen klar nachvollziehbar sind. 

Zusätzlicher Fokus auf Beschränkungen für gefährliche Stoffe 

Neben Maßnahmen zur Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks wird die neue EU-Batterieverordnung auch dafür sorgen, dass weiterhin keine Stoffe verwendet werden, welche die menschliche Gesundheit unmittelbar gefährden könnten. Zu diesem Zweck werden spezifische Höchstwerte für potenziell gefährliche Stoffe festgelegt. 

Derzeit beschränkte Stoffe sind Quecksilber, Cadmium und Blei. Diese Liste kann jedoch künftig erweitert werden. Die Europäische Kommission erklärt, dass „problematische Stoffe in Batterien regelmäßig überprüft werden“.

Die Batterieverordnung und der digitale Batteriepass 

Künftig wird die EU vorschreiben, dass ein digitales Produktpass (DPP) an Produkten in rund 30 Produktkategorien angebracht werden muss. Die erste Produktkategorie, die von dieser neuen DPP-Pflicht betroffen ist, sind Batterien – konkret: EV-Batterien, LMT-Batterien und wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh. Ab Februar 2027 müssen diese Batterietypen einen solchen Pass in Form eines QR-Codes tragen, der es jeder Person ermöglicht, entscheidende Informationen zur Produktion und zu den Spezifikationen der Batterie abzurufen.

Was müssen diese europäischen Batterie-Pässe beinhalten? Zunächst allgemeine Angaben wie das spezifische Batteriemodell, den Herstellername und den Standort der Herstel-lungsstätte. Darüber hinaus sollen Passdaten und Kennzahlen zu Leistung, Lebensdauer und chemischer Zusammensetzung liefern. Ebenso müssen Informationen zur Datenerhebungsmethodik enthalten sein. 

Eines der Hauptziele dieser digitalen Plattformen ist es, Verbraucher:innen die Möglichkeit zu geben, quasi „unter die Haube“ der angebotenen Batterien zu schauen und rasch einen umfassenden Überblick zu Herkunft, Qualität und Lebenszyklus zu erhalten. Das Europäische Parlament und der Rat der EU erklären: „Batterien sollten gekennzeichnet werden, um den Endnutzer:innen transparente, verlässliche und klare Informationen über Batterien und Altbatterien bereitzustellen.“ Mit anderen Worten: Durch diese Pässe erhalten europäische Verbraucher:innen eine universelle Vergleichsbasis für den Batteriekauf. 

Für eine Branche und einen Markt, denen in den kommenden Jahren eine massive Nachfragesteigerung bevorsteht, sind diese Schritte entscheidend, um Transparenz und ein neues Maß an Verantwortlichkeit entlang der gesamten Lieferkette zu gewährleisten. 

CE-Kennzeichnung für Batterien 

Die CE-Kennzeichnung ist in Europa schon seit 1993 für etwa zwei Dutzend Produktkategorien verpflichtend. Mit der neuen Batterieverordnung nimmt die EU nun sämtliche der genannten fünf Batteriekategorien (tragbare, industrielle, EV-, LMT- und SLI-Batterien) in diese Liste auf. Die Einbeziehung in die CE-Kennzeichnungspflichten bedeutet, dass Hersteller gesetzlich verpflichtet sind, eine CE-Konformitätsbewertung durchzuführen, die die Einhaltung einer Vielzahl von Anforderungen umfasst. Je nach Batteriekategorie variieren diese Anforderungen und beinhalten beispielsweise Angaben zum Anteil recycelter Materialien und ein Batterie-Management-System (BMS), das den Batteriezustand sowie die Lebensdauer überwacht.

Verwandter Artikel: Was ändert sich bei der CE-Kennzeichnung im Zuge der Batterieverordnung 2023?

Es sei ergänzend darauf hingewiesen, dass Batteriefertiger für die meisten Batteriekategorien eine benannte Stelle für die Bewertung der CE-Konformität beauftragen müssen. Nur Hersteller tragbarer Batterien und Industriebatterien mit weniger als 2 kWh Kapazität dürfen eine Selbsterklärung (Eigenzertifizierung) vornehmen. 

Sorgfaltspflicht in der Lieferkette

Häufig assoziiert man den Begriff Nachhaltigkeit mit Strategien zur Minimierung von CO₂-Emissionen und Umweltschäden. Nachhaltigkeit bedeutet aber auch, Lieferketten so zu gestalten, dass sie frei von Konflikten, Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Menschenrechtsverletzungen jeglicher Art sind. Im Kontext der Sorgfaltspflicht bedeutet dies, dass Unternehmen ihre gesamte Lieferkette systematisch bewerten und mögliche negative Auswirkungen aus dem Herstellungs- oder Bezugsprozess erkennen und angehen. Gemäß dem Europäischen Parlament und EU-Rat könnten Risikominderungsmaßnahmen beispielsweise darin bestehen, zusätzliche Informationen einzufordern, nachzuverhandeln, um Missstände zu beheben, oder in Übereinstimmung mit einschlägigen nationalen und internationalen Standards die Zusammenarbeit mit Lieferanten auszusetzen oder zu beenden. 

Um diese Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, legt die Batterieverordnung neue Sorgfaltspflichten für Batteriehersteller und Importeure fest, deren Nettoumsatz mindestens 40 Millionen EUR beträgt (Unternehmen unterhalb dieser Schwelle sind davon ausgenommen). Der Fokus liegt dabei insbesondere auf der Gewinnung und Verarbeitung zentraler Rohstoffe für die Batteriefertigung. Laut Europäischer Kommission gehören dazu Kobalt, Naturgraphit, Lithium und Nickel. 

Neue Anforderungen an die Sorgfaltspflicht nach der EU-Batterieverordnung

Unternehmen, die den Mindestumsatz überschreiten und Rohstoffe für ihre Batterien (insbesondere einer oder mehrere der oben genannten vier Stoffe) beschaffen, müssen folgende Sorgfaltspflichtmaßnahmen umsetzen:

  • Verabschiedung einer an internationalen Standards orientierten Sorgfaltspflicht-Richtlinie und deren Kommunikation an die Lieferanten.
  • Entwicklung und Umsetzung eines Managementsystems zur Identifikation und Bewertung sozialer und ökologischer Risiken in der Lieferkette (detailliert aufgeführt in Anhang X der Verordnung).
  • Erarbeitung konkreter Strategien zur Lenkung und Lösung eben dieser Risiken. 

Abschließend schreibt die EU-Batterieverordnung vor, dass diese Sorgfaltspflichten durch eine Drittprüfung kontrolliert und genehmigt werden müssen. Die Überprüfung erfolgt durch eine benannte Stelle (Organisationen, die von den jeweiligen EU-Ländern für Konformitätsbewertungsverfahren bestimmt wurden). Diese Sorgfaltspflichten werden ab August 2025 für Batteriehersteller und Lieferanten in der EU verbindlich sein. 

Vorgaben zur Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit von Batterien

Die neue EU-Batterierichtlinie enthält auch Anforderungen zur Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit bestimmter Batterietypen. Unternehmen, die Geräte mit tragbaren Batterien auf den Markt bringen, müssen sicherstellen, dass diese Batterien für die Endnutzer:innen (also die Verbraucher:innen) „leicht entnehmbar und austauschbar“ sind. Zudem müssen Produkte mit LMT-Batterien so konstruiert sein, dass die Batterien und auch einzelne Batteriezellen durch unabhängige Fachkräfte entnommen und ersetzt werden können. 

Diese Vorgaben zur Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit werden erst im Laufe des Jahres 2027 wirksam, sodass Hersteller eine mehrjährige Umsetzungsfrist zur Anpassung ihrer Produkte haben. 

Batterierecycling und Management des Produktlebensendes 

Ein zentrales Ziel der Batterieverordnung – und des European Green Deal insgesamt – ist der Übergang zu einer stärkeren Kreislaufwirtschaft. Dies bedeutet, Recycling- und Wiederverwendungsmöglichkeiten zu fördern und zugleich Praktiken zurückzufahren, die zur Entstehung problematischer Abfallmengen beitragen. Ein wichtiger Baustein ist die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung (EPR, Extended Producer Responsibility). Sie verpflichtet Hersteller zur Übernahme der Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte – einschließlich Entsorgung, Sammlung, Recycling und Wiederverwendung. 

Im Rahmen der EU-Batterieverordnung bedeutet EPR, dass Produzenten für die Sammlung von Altbatterien verantwortlich sind, die ansonsten in Deponien oder anderen Entsorgungseinrichtungen landen würden. Gleichzeitig sind verpflichtende Mindestanteile von Recyclingmaterial in der Batterieproduktion vorgegeben. Die Sammelquoten, die im Laufe des Jahrzehnts schrittweise steigen, betreffen tragbare Batterien und LMT-Batterien:

  • Für Altgerätebatterien: Ziel ist eine Sammelquote von 63 Prozent bis Ende 2027 und 73 Prozent bis Ende 2030. 
  • Für Alt-LMT-Batterien: Ziel ist 51 Prozent bis Ende 2028 und 61 Prozent bis Ende 2031. 

Zusätzlich müssen Hersteller für Industriebatterien, SLI-Batterien und EV-Batterien diese verpflichtenden Mindest-Recyclinganteile erreichen:

  • 16 Prozent für Kobalt 
  • 85 Prozent für Blei
  • 6 Prozent jeweils für Lithium und Nickel

Um die Einhaltung der neuen EPR-Vorgaben nachzuweisen, müssen Hersteller eine entsprechende Dokumentation zum Recyclinggehalt für jede produzierte Batterie bereitstellen. 

Fazit zur EU-Batterieverordnung 

Wenn die 27 Länder der EU ihre gemeinsame Wirtschaft ernsthaft und glaubwürdig im Sinne von Elektrifizierung und Zirkularität transformieren und bis Mitte des Jahrhunderts CO₂-Neutralität erreichen wollen, darf die Rolle der verschiedenen hier diskutierten Batteriekategorien nicht unterschätzt werden. Da der Bedarf an Batterien in den kommenden Jahren und Jahrzehnten mit Sicherheit erheblich steigen wird, handelt die EU umsichtig und zukunftsorientiert, indem sie den regulatorischen Rahmen für diese zentralen Bausteine einer nachhaltigeren Zukunft grundlegend erneuert. 

Aus Sicht der Unternehmen, die Batterien in der EU fertigen und vertreiben – ebenso wie der zahlreichen Hersteller von Elektrofahrzeugen, E-Bikes und anderen batteriebasierten Technologien – bietet die stufenweise Einführung der Batterieverordnung die Chance, ihre Prozesse rechtzeitig auf die neue Ära auszurichten. Diese Phase wird höhere Ansprüche an Transparenz und Verantwortlichkeit für alle Beteiligten stellen, eine Verpflichtung zur Erhebung, Sicherung und Weitergabe relevanter Daten voraussetzen und eine umfassende Strategie für die Erfüllung der anspruchsvollen EPR-Vorschriften verlangen. Plattformen und Strategien, die Unternehmen beim Lieferkettenmanagement (SCM) und bei der Erhöhung der Transparenz unterstützen, werden ein wesentlicher Bestandteil des Transformationsprozesses sein. 

Die Vielzahl der neuen Regeln und Anforderungen wird die Batteriebranche grundlegend verändern. Firmen, die nicht vorbereitet sind oder nicht schnell genug auf die neuen Vorgaben reagieren, riskieren Marktanteile zu verlieren und vom rasant wachsenden Sektor abgehängt zu werden. Unternehmen dagegen, die ihre Daten konsolidieren und nutzen, ihre internen Kreislaufprozesse optimieren und erkennen, wie digitale Batterie-Pässe die Beziehung zwischen Endkund:innen und Unternehmen revolutionieren, sichern sich einen maßgeblichen Wettbewerbsvorteil.