Highlights
ESG bietet freiwillige Leitlinien für ethisches Unternehmensverhalten, während die CSRD-Berichtspflichten der EU detaillierte und prüfpflichtige Nachhaltigkeitsberichte vorschreiben.
ESG konzentriert sich auf Umweltwirkung, soziale Verantwortung und Governance-Praktiken und dient Unternehmen zur Verbesserung ihrer ethischen Standards.
Ziel der CSRD ist es, ESG-Berichterstattung auf das Niveau der Finanzberichterstattung zu heben und damit Tausende Unternehmen mit spezifischen Offenlegungspflichten zu erfassen.
Die CSRD erzwingt eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung in der gesamten EU und beeinflusst Unternehmensverantwortung und Transparenz maßgeblich.
Die Umsetzungsfristen der CSRD-Berichtspflichten werden über mehrere Jahre gestaffelt, beginnend 2024, mit bestimmten Terminen für verschiedene Unternehmenstypen, einschließlich KMU und ausländischer Unternehmen mit EU-Tochtergesellschaften.
Überblick
Im aktuellen, sich rasant verändernden Kontext unternehmerischer Nachhaltigkeit gewinnen Begriffe wie ESG (Environmental, Social, and Governance) und CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) immer mehr an Bedeutung. Doch was bedeuten diese Akronyme wirklich, wodurch unterscheiden sie sich, und wie wirken sie sich auf Unternehmen aus?
Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Unterschiede zwischen den freiwilligen Leitlinien von ESG und den verpflichtenden Berichtsvorgaben der CSRD – und wie beide Richtlinien die Landschaft der unternehmerischen Nachhaltigkeit transformieren.
Was ist ESG und warum ist es wichtig?
ESG ist ein Rahmenwerk, das Unternehmen zur Messung ihrer Wirkungen und ihres Engagements für Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards sowie bewährte Praktiken nutzen. Es ermöglicht Organisationen zu bewerten, ob sie im Umgang mit Umwelt, Gesellschaft im Allgemeinen sowie den Menschen im eigenen Betrieb nachhaltig handeln. Im Kern entspricht es der Frage eines Unternehmens an sich selbst: „Tun wir das Richtige?“ – und zwar über die drei ESG-Säulen hinweg.
ESG-Konformität ist in den letzten Jahren zum Schlagwort in der Unternehmenswelt geworden und hat selbst in den US-Kongress Debatten ausgelöst. Ihre Bedeutung ist jedoch unumstritten, insbesondere für Beschäftigte und Verbraucher. Laut einer Umfrage von Ernst & Young sind 87 % der Führungskräfte der Meinung, dass ESG-Initiativen für ihr Geschäft entscheidend sind. Beinahe 80 % der Verbraucher sagen, sie würden die Geschäftsbeziehung mit Unternehmen beenden, die schlecht mit Umwelt, Mitarbeitenden oder lokalen Gemeinschaften umgehen.
Unabhängig von der eigenen Meinung bleibt ESG ein zentrales Thema – Unternehmen tun gut daran, die wachsende Bedeutung nicht zu ignorieren.
Wofür steht ESG?
Das Akronym „ESG“—was für Environmental, Social, and Governance steht—tauchte erstmals 2004 in einem Bericht einer von dem damaligen UN-Generalsekretär Kofi Annan beauftragten Gruppe von Finanzinstitutionen auf. Aufbauend auf den Initiativen der Corporate Social Responsibility (CSR) und Unternehmensnachhaltigkeit der 2000er Jahre erfasste ESG die neuen Herausforderungen, denen sich Unternehmen und Anteilseigner im 21. Jahrhundert zunehmend gegenübersehen, umfassender.
Die drei ESG-Säulen
Was ESG zu einem so effektiven Ansatz macht, um unternehmerisches Verhalten und Ethik zu messen – und, so kann argumentiert werden, dem eher vagen Begriff „Corporate Social Responsibility“ überlegen – ist der Detailgrad im Begriff selbst. ESG beschreibt die drei „Säulen“, die jeweils miteinander verbundene Ideale und Zielsetzungen umfassen. Durch diese Klarheit ist ESG für Unternehmen, Investoren und andere Stakeholder ein praktikabler Fahrplan, um sich an klaren Prinzipien entlangzubewegen.
ESG: Die Umweltsäule
Der erste Buchstabe in ESG bezieht sich auf die Auswirkungen des Handelns eines Unternehmens auf Umwelt und Planet. Dazu zählen traditionell Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen, CO₂-Fußabdruck sowie ökologische Auswirkungen auf Wildtiere und Biodiversitätsverlust (eine katastrophale Entwicklung, die parallel zum Klimawandel verläuft, aber deutlich weniger Aufmerksamkeit erhält). Darüber hinaus verlangen viele ESG-Vorgaben von Unternehmen, Strategien zum Klimaschutz zu entwickeln und umzusetzen – etwa mit Zielen zu Dekarbonisierung, Klimaanpassung und Risikominderung.
ESG: Die soziale Säule
Die soziale Säule umfasst Fragen im Umgang eines Unternehmens mit Menschen – nicht nur die eigenen Mitarbeitenden, sondern auch alle weiteren Menschen im Einflussbereich. Hierzu gehören faire Bezahlung und existenzsichernde Löhne, Arbeitssicherheit und Arbeitspraktiken, die Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Ausbeutung jeder Art ablehnen. Zudem wird die Verantwortung für ethische Beschaffung und die aktive Mitgestaltung einer verantwortungsvollen Lieferkette betont.
ESG: Die Governance-Säule
Die dritte Säule, Governance, ist vermutlich die abstrakteste und am wenigsten diskutierte der ESG-Komponenten. Oft steht sie hinter den praktischeren Themen Umweltschutz und soziale Fairness zurück. Dennoch ist die Governance-Säule essentiell: Sie beschreibt, wie sich ein Unternehmen selbst steuert – von internen Kontrollmechanismen und Compliance-Maßnahmen bis hin zur Transparenz und Rechtskonformität bei Steuer- und Buchhaltungspraktiken. Gute Unternehmensführung schließt unethische Geschäftspraktiken wie Bestechung, Korruption oder Veruntreuung konsequent aus.
Als das ESG-Rahmenwerk vor rund fünf Jahren an Bedeutung gewann, galt es als effektives Mittel, Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen und sie zur Entwicklung interner Mechanismen zur Schadensbegrenzung zu bewegen. Mittlerweile hat sich ESG weiterentwickelt und bildet die Grundlage für rechtlich bindende Vorgaben.
ESG: Eine Weiterentwicklung früher CSR-Initiativen
Wer sich mit Rahmenwerken für unternehmerische Nachhaltigkeit beschäftigt, stößt auf viele Akronyme: Bevor ESG die frühen CSR-Initiativen (Corporate Social Responsibility) des 20. Jahrhunderts erweiterte, empfiehlt sich Klarheit:
ESG steht für Environmental, Social, and Governance
CSR (nicht zu verwechseln mit CSRD) steht für Corporate Social Responsibility
CSRD steht für Corporate Sustainability Reporting Directive
Alle drei Begriffe betreffen Unternehmensverantwortung und Ethik, stehen jedoch für unterschiedliche Rahmenwerke und Zwecke.
ESG vs. CSR: Wo liegt der Unterschied?
CSR und ESG sind ethische Frameworks, mit denen Unternehmen ihre Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und interne Steuerung angehen. Allerdings gehen sie jeweils unterschiedlich vor: ESG baut auf CSR auf und hat den Weg für eine strukturiertere Messung geebnet.
CSR reicht bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts zurück, als Unternehmen begannen, ihre Verantwortung für Mitarbeitende und Gesellschaft zu reflektieren. Auslöser waren unter anderem große gesellschaftliche Ereignisse wie:
Bürgerrechtsbewegung (1950er und 1960er): Demonstrationen lösten Diskussionen zu Gleichstellung, Diversität am Arbeitsplatz, Einstellungspraktiken u.a. aus.
Ölkatastrophe von Santa Barbara (1969): Die damals größte Ölkatastrophe in den USA führte zu verstärkten Umweltgesetzen.
Love Canal-Skandal (1978): Durch jahrelange unbeaufsichtigte Chemikalienablagerung erlitten Anwohner von Love Canal erhebliche Gesundheitsschäden und Umweltprobleme.
Diese und weitere Entwicklungen führten dazu, dass Unternehmen ihre Werte überprüften und erste CSR-Initiativen starteten, beispielsweise:
Fokus auf Abfallreduzierung und Energieeinsparung
Umstellung auf nachhaltige oder recycelbare Verpackungen
Förderung von Chancengleichheit bei Einstellung und Weiterbildung
Spenden an gemeinnützige Organisationen passend zum Unternehmensleitbild
CSR konzentrierte sich somit auf Maßnahmen, um Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden und Gesellschaft wahrzunehmen.
ESG brachte einen neuen Ansatz: Es wurde zum Bewertungsrahmen für Investoren, um Unternehmen im Hinblick auf nachhaltiges Wachstum und Risiken zu analysieren – insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender regulatorischer Anforderungen wie dem US Sarbanes-Oxley Act (2002) und Dodd-Frank Act (2010).
Kurzum: CSR schuf das Fundament unternehmerischer Verantwortung, und ESG lieferte investorenorientierte, standardisierte Bewertungsmaßstäbe für Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken eines Unternehmens.
Ersetzt ESG die CSR?
ESG ersetzt CSR nicht, sondern baut darauf auf – durch ein messbares, datengetriebenes Rahmenwerk, das Investoren, Aufsichtsbehörden und Verbraucher in die Lage versetzt, die Wahrnehmung ökologischer, sozialer und Governance-Verantwortung durch ein Unternehmen nachvollziehbar zu bewerten.
Was ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)?
Die CSRD wurde ursprünglich als Nachfolgerin der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) der Europäischen Union konzipiert. Der erste Vorschlag wurde im April 2021 veröffentlicht, die Verabschiedung erfolgte im Dezember 2022, wobei die Richtlinie am 5. Januar 2023 in Kraft trat.
Mit der Ersetzung der NFRD und Einführung ambitionierterer Berichtspflichten durch die CSRD verfolgt die EU das Ziel, Transparenz im Unternehmenssektor zu stärken und Investoren, Verbrauchern und weiteren Stakeholdern direkten Zugang zu den ESG-Auswirkungen der Unternehmen zu verschaffen. Die neue Regelung ist Teil einer langfristigen Strategie zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Transformation in eine nachhaltige Wirtschaft – das Hauptziel lässt sich so zusammenfassen: ESG-Berichterstattung soll auf das Niveau der Finanzberichterstattung in der EU gehoben werden.
Das Hauptziel der neuen Regelung lässt sich so zusammenfassen: ESG-Berichterstattung soll auf das Niveau der Finanzberichterstattung in der EU gehoben werden.
Durch die Ersetzung der NFRD und die deutlich ambitionierteren Anforderungen der CSRD verfolgt die EU das Ziel, Transparenz im gesamten Unternehmenssektor zu verbessern und Stakeholdern einen direkteren Einblick in ESG-Wirkungen der Unternehmen zu ermöglichen.
Mit der Richtlinie wird ein breit gefasster Pflichtenkatalog für die ESG-Berichterstattung für Tausende Unternehmen in den 27 Mitgliedsstaaten etabliert. Diese Vorgaben sind in die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) gegliedert – ein System aus 12 Kategorien, die die spezifischen Offenlegungspflichten definieren. Bei deren Einführung 2023 bezeichnete Mairead McGuiness, EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion, die Standards als „wichtiges Instrument zur Unterstützung der nachhaltigen Finanzagenda der EU“; sie würden Unternehmen in die Lage versetzen, ihre Fortschritte beim European Green Deal sichtbar zu machen.
Was sind die CSRD-Reporting-Standards?
Die Standards sind in vier Kategorien gegliedert, die direkt das Framework widerspiegeln, das der CSRD zugrunde liegt: Umwelt, Soziales, Governance und „übergreifende“ Kategorien. Sie umfassen umfangreiche und detaillierte Offenlegungspflichten zu sämtlichen Aspekten der drei ESG-Säulen. Unternehmen müssen u.a. präzise ihre Umweltwirkungen und Arbeitspraktiken entlang der Lieferkette berichten. Detailinformationen und Anforderungen der CSRS sind im Amtsblatt der Europäischen Union einsehbar.
Umweltstandards
Klimawandel
Verschmutzung
Wasser- und Meeresressourcen
Biodiversität und Ökosysteme
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Soziale Standards
Eigene Belegschaft
Beschäftigte in der Wertschöpfungskette
Betroffene Gemeinschaften
Verbraucher und Endnutzer
Governance-Standards
Geschäftsgebaren
Übergreifende Standards
Allgemeine Anforderungen
Allgemeine Offenlegungen
CSRD-Compliance-Anforderungen
Bevor Unternehmen in die Details der CSRD und deren Formulierungen einsteigen, sollten sie wissen, welche Unternehmensarten unter die Berichtspflicht fallen und wann diese in Kraft treten.
Für welche Unternehmen gilt die CSRD?
Die EU unterteilt die vom CSRD-Reporting erfassten Unternehmen in vier Hauptgruppen:
Börsennotierte Unternehmen: Hierunter fällt der Großteil der Unternehmen an einem EU-regulierten Markt. Eine wichtige Ausnahme bilden sogenannte „Mikrounternehmen“, die bestimmte von der EU definierte Schwellenwerte unterschreiten.
Nicht-gelistete Großunternehmen: Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in der EU, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: mindestens 20 Millionen Euro Bilanzsumme, mindestens 50 Millionen Euro Nettoumsatz, durchschnittlich mindestens 250 Beschäftigte.
KMU: Die Europäische Kommission definiert KMU als kleine und mittlere Unternehmen, die an einem EU-regulierten Markt gelistet sind (ausgenommen Mikrounternehmen).
Ausländische Unternehmen mit EU-Tochter: Dazu zählen ausländische Unternehmen, die sowohl eine Tochtergesellschaft in der EU besitzen als auch einen Jahresumsatz in der EU von über 150 Millionen Euro erzielen (im Durchschnitt der letzten zwei Jahre).
Wie lauten die CSRD-Berichtspflichten?
Die CSRD-Berichtspflichten werden in den nächsten Jahren gestaffelt eingeführt. Rat, Parlament und Kommission der EU haben einen Zeitplan im „Legislative Train Schedule“ veröffentlicht.
Als Hinweis: Seit April dieses Jahres hat die EU für Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb der EU und bestimmte Branchenstandards eine zweijährige Fristverlängerung gewährt. Diese Unternehmen haben nun bis 30. Juni 2026 Zeit zur Einhaltung der CSRD.
Ab 1. Januar 2024 müssen alle EU-Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen, die CSRD-Berichtspflichten erfüllen. Die Berichterstattung ist 2025 fällig.
Ab 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen, aber die oben genannten Kriterien für nicht-gelistete Großunternehmen erfüllen, die neuen Pflichten erfüllen. Bericht fällig 2026.
Ab 1. Januar 2026 gilt die Berichtspflicht für alle an EU-regulierten Märkten gelisteten KMU. Die Berichterstattung ist 2027 abzugeben.
Ab 1. Januar 2028 gilt die Berichtspflicht für alle ausländischen Unternehmen mit EU-Tochterunternehmen und dem oben genannten Umsatzschwellenwert. Die Berichterstattung ist 2029 abzugeben.
Worin unterscheiden sich ESG und CSRD?
Betrachten wir zunächst die Unterschiede dieser beiden Rahmenwerke. ESG und CSRD stehen in engem Zusammenhang, erfüllen aber unterschiedliche Funktionen im Unternehmenskontext. ESG entstand als freiwillige Möglichkeit für Unternehmen, ethische und nachhaltige Praktiken zu adressieren und zu dokumentieren – mit der Zielsetzung, die unternehmerische Wirkung positiv zu gestalten und für faire Arbeitsbedingungen sowie transparente Governance zu sorgen.
Die CSRD überträgt ESG-Prinzipien auf eine verpflichtende Ebene. Damit werden die ambitionierten Ziele von ESG in konkrete, rechtsverbindliche Vorgaben überführt, die detaillierte und prüfbare Nachhaltigkeitsberichte fordern. ESG bietet die Rahmenbedingungen; CSRD sorgt für deren verbindliche Umsetzung und kontrollierte Einhaltung innerhalb der EU.
Zusammengefasst: ESG ist das Rahmenwerk für ethisches unternehmerisches Verhalten, die CSRD ist die regulatorische Richtlinie, die die Einhaltung dieser Prinzipien in der EU vorschreibt.
ESG-Berichtskonventionen: Third-Party-Audits und „Doppelte Wesentlichkeit“
Die vollständigen CSRD-Anforderungen würden den Rahmen dieses Artikels sprengen. Zwei Kernelemente sind jedoch hervorzuheben, da sie die ESG-Berichterstattung maßgeblich beeinflussen:
Erstens verlangt die EU künftig, dass sämtliche Unternehmen, die der CSRD unterliegen, ihre Nachhaltigkeitsdaten prüfen lassen. Ab 2025 ist ein „Limited Assurance“-Audit durch externe Prüfer erforderlich. Im weiteren Zeitplan (ab 2028) sieht die EU die Einführung des strikteren „Reasonable Assurance“-Standards vor – eine deutlich tiefere Überprüfung der Berichte durch Dritte.
Mindestens ebenso bedeutsam ist das Konzept der doppelten Wesentlichkeit ("double materiality"): Dieses verlangt, dass Unternehmen sowohl „Impact Materiality“ – d.h. die konkreten Wirkungen auf die drei ESG-Säulen – als auch die „Finanzielle Wesentlichkeit“ – sprich: Auswirkungen dieser Nachhaltigkeitsthemen auf die eigenen Finanzen – erfassen und berichten. Wie Reuters erläutert, verpflichtet die Pflicht zur doppelten Wesentlichkeit Unternehmen, sowohl die Auswirkungen ihres Handelns auf Umwelt und Gesellschaft als auch den Zusammenhang dieser Themen mit den eigenen Geschäftszahlen zu bewerten und offenzulegen.
Doppelte Wesentlichkeit steht somit für eine Berichtspflicht zu beiden Seiten: „Impact Materiality“ – die messbaren Auswirkungen entlang der drei ESG-Säulen – sowie „Financial Materiality“ – die unternehmensfinanziellen Konsequenzen daraus.
Die Bewertung dieser doppelten Wesentlichkeit ist anspruchsvoll und datengestützt und verlangt vielfältige spezifische Informationen. Wegen des Umfangs der geforderten Daten müssen die meisten Unternehmen zahlreiche interne Bereiche einbeziehen und koordinieren, um die EU-Anforderungen zu erfüllen. Der Zeitplan der Europäischen Kommission scheint zunächst großzügig, doch erfordert die Erfüllung der CSRD-Compliance in der Realität erhebliche Ressourcen. Umfang und Tiefe der verlangten Angaben – sowie ggf. gänzlich neue Mechanismen zur Informationsbeschaffung – stellen Tausende Unternehmen vor große Herausforderungen.
Während ESG ursprünglich als Anreiz für gute Corporate Governance und zur Quantifizierung nachhaltiger Praxis großer Unternehmen gedacht war, hat die CSRD das Thema nun in weitreichendes, regulatorisch verbindliches Recht überführt. Absichtsbekundungen bezüglich CO₂-Reduzierung, fairer Arbeitsbedingungen oder ESG-Prinzipien sind das eine; die penible, prüfbare Erfüllung rechtsverbindlicher Berichtspflichten – wie sie viele Unternehmen gerade erst kennenlernen – ist eine ganz andere Größenordnung.
Fazit
ESG liefert freiwillige Leitlinien für ethisches Unternehmensverhalten; die CSRD der EU macht detaillierte und prüfpflichtige Nachhaltigkeitsberichterstattung verbindlich.
ESG fokussiert auf Umweltwirkung, soziale Verantwortung und Governance-Praktiken und dient Unternehmen zur Verbesserung ihrer ethischen Standards.
Ziel der CSRD ist es, ESG-Berichte auf das Niveau von Finanzberichten zu heben und Tausende Unternehmen mit konkreten Offenlegungspflichten zu erfassen.
CSRD erzwingt umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung in der gesamten EU und stärkt die unternehmerische Transparenz und Rechenschaftspflicht signifikant.
Die Berichtspflichten der CSRD werden über mehrere Jahre schrittweise eingeführt, beginnend 2024, mit spezifischen Fristen für verschiedene Unternehmenstypen, einschließlich KMU und ausländischer Unternehmen mit EU-Tochtergesellschaften.