Wichtige ESG-Regulierungsfristen, die Hersteller in den nächsten fünf Jahren im Blick behalten sollten

Es ist keine Überraschung mehr, dass Umweltvorschriften weltweit zunehmen. Doch welche konkreten neuen Fristen und Anforderungen stehen in den kommenden fünf Jahren an, und wie werden sie Ihr Unternehmen betreffen?

Wichtige ESG-Regulierungsfristen, die Hersteller in den nächsten fünf Jahren im Blick behalten sollten

Wie US-amerikanische Hersteller, Importeure und andere Unternehmen zweifellos wissen, nehmen Umweltvorschriften weltweit zu. ESG – erstmals vor zwanzig Jahren in einem Bericht für die Vereinten Nationen thematisiert – hat sich von einem Modewort zu einem wirkungsvollen Rahmen entwickelt, der maßgeblich bestimmt, wie Staaten Unternehmen für ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zur Rechenschaft ziehen. 

Mit mehreren neuen Nachhaltigkeitsrichtlinien, die in den kommenden Jahren in Kraft treten, baut die Europäische Union ihre Rolle als verlässlicher globaler Vorreiter für Richtlinien zur Umsetzung der drei zentralen ESG-Säulen weiter aus. Auch andere staatliche und nationale Regierungen – darunter Australien und Kalifornien – folgen mit eigenen Vorschriften, die die klimabezogene Berichterstattung und Transparenz in der Lieferkette für ansässige Unternehmen verbessern sollen. 

Vor dem Hintergrund solcher wesentlichen Entwicklungen ist es kaum übertrieben zu sagen, dass sich die 2020er-Jahre bereits als entscheidendes Jahrzehnt für Nachhaltigkeitsregulierungen etabliert haben. Die zweite Hälfte wird sogar noch wichtiger: Es stehen zahlreiche Stichtage bevor, die neue ESG-Berichtspflichten für Unternehmen einleiten. Nachfolgend finden Sie einige der wichtigsten Termine für diese Richtlinien in den nächsten fünf Jahren. 

US-Vorschriften 

EPA TSCA PFAS-Meldepflichten 

Im Oktober 2023 veröffentlichte die EPA eine endgültige Regelung gemäß dem Toxic Substances Control Act, einem US-Gesetz von 1976, das der Behörde die Befugnis gibt, Unternehmen zur Offenlegung von Chemikalieneinsätzen zu verpflichten. Die Regelung „Reporting and Recordkeeping Requirements for Perfluoroalkyl and Polyfluoroalkyl Substances“ schreibt vor, dass alle betroffenen Unternehmen einen einmaligen Bericht bei der EPA einreichen, der die Verwendung von PFAS dokumentiert. Unternehmen, die unter diese EPA PFAS-Vorgaben fallen, müssen über einen Zeitraum von zwölf Jahren – vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2022 – berichten. 

Das ursprünglich für den 12. November 2024 geplante sechsmontatige Meldefenster für PFAS wurde von der EPA nun auf den Sommer 2025 verschoben. 

Wichtige Fristen (2025-2030)

  • 11. Juli 2025: Das Fenster für PFAS-Meldungen an die EPA öffnet. Das elektronische Meldeportal bleibt bis zum 11. Januar 2026 für die meisten Unternehmen geöffnet. 
  • 11. Juli 2026: Frist für US-Unternehmen, die als kleinere Hersteller gelten, um PFAS-Berichte bei der EPA einzureichen. 

California Climate Corporate Data Accountability Act (CCDAA)

Im Januar 2023 von kalifornischen Gesetzgebern eingebracht und im Oktober von Gouverneur Gavin Newsom unterzeichnet, verpflichtet der State Bill 253 – bekannt als California Climate Corporate Data Accountability Act (CCDAA) – US-Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 1 Milliarde USD und Geschäftstätigkeit in Kalifornien, in den kommenden Jahren über Emissionen der Scopes 1, 2 und 3 zu berichten. 

Obwohl SB 253 auf der europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) basiert, ist die CCDAA die erste ihrer Art, die in den USA Gesetz wurde. In einer Stellungnahme des Greenhouse Gas Protocol – der Organisation, die die globalen Standards für Emissionsberichte herausgibt – betonte Direktor Pankaj Bhatia die weitreichende Bedeutung für die USA: „Dieses wegweisende Gesetz wird weit über Kalifornien hinaus Strahlkraft entfalten und kann nationalen und subnationalen Regierungen als Vorbild dienen“, so Bhatia. 

Wichtige Fristen (2025-2030)

  • 2026: Unternehmen in Kalifornien mit Jahresumsatz über 1 Milliarde USD müssen erstmalig Scopes 1 und 2-Emissionen für das Vorjahr offenlegen. Die Angaben müssen von einer unabhängigen dritten Partei geprüft werden. 
  • 2027: Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Kalifornien und über 1 Milliarde USD Umsatz müssen erstmalig Scope 3-Emissionen für das Vorjahr offenlegen. Auch diese müssen durch eine unabhängige dritte Partei geprüft werden. 

California Climate-Related Financial Risk Act (CRFRA)

Zusammen mit SB 253 wurde auch das Climate-Related Financial Risk Act (CRFRA, auch SB 261 genannt) vom kalifornischen Parlament verabschiedet und im Herbst 2023 von Gouverneur Newsom unterzeichnet. Während SB 253 ausschließlich Berichte zu Treibhausgasemissionen fordert, bringt der CRFRA umfassendere klimabezogene Berichtsanforderungen. 

Gemäß SB 261 müssen US-Unternehmen, die in Kalifornien tätig sind und mindestens 500 Millionen USD Umsatz erwirtschaften, alle zwei Jahre einen Bericht zu klimabezogenen finanziellen Risiken verfassen. Darin sind die Anfälligkeit des Unternehmens gegenüber Risiken durch den Klimawandel, potenzielle Störungen in Lieferketten, bei Mitarbeitenden und Infrastruktur sowie mögliche Auswirkungen auf Anteilseigner detailliert zu beschreiben. SB 261 verwendet einen Berichtsrahmen, der von der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures abgeleitet ist. Interessierte Organisationen können die Empfehlungen der TCFD konsultieren. Zudem müssen Unternehmen auch ihre Maßnahmen zur Minderung und Anpassung an diese Risiken offenlegen. 

Wichtige Fristen (2025-2030)

  • 1. Januar 2026: Stichtag für betroffene Unternehmen zur Einreichung ihres ersten Berichts zu klimabezogenen finanziellen Risiken. 

EU-Vorschriften 

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die CSRD wurde als Nachfolgerin der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) der EU konzipiert und im Frühjahr 2021 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen. Sie trat weniger als zwei Jahre später, im Januar 2023, in Kraft, mit dem ausdrücklichen Ziel, das Niveau der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU auf das der Finanzberichterstattung anzuheben. 

Die CSRD schreibt Berichtspflichten basierend auf den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vor, einem Satz von zwölf Kategorien, die die ESG-Säulen Umwelt, Soziales und Governance abdecken. Diese umfassen Bereiche wie Klimawandel, Verschmutzung und Biodiversität ebenso wie soziale Themen wie das Wohlergehen und die faire Behandlung von Mitarbeitenden und weiteren Beschäftigten entlang der Wertschöpfungskette. 

Nach CSRD müssen betroffene Unternehmen gemäß dem Prinzip der „doppelten Wesentlichkeit“ über die Auswirkungen des Klimawandels auf ihr Geschäft berichten. Sie müssen klar zwischen „Impact Materiality“ (potenziell positive oder negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt) und „Financial Materiality“ (die Folgen von Klimawandel und Nachhaltigkeitsmaßnahmen auf die eigene finanzielle Lage und Performance) unterscheiden. Die konkreten Anforderungen der ESRS, wie sie vom EU-Parlament definiert wurden, finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union. 

Wichtige Fristen (2025-2030)

  • 2025: Alle börsennotierten Unternehmen, die zuvor der NFRD unterlagen, müssen Berichte für die Aktivitäten von 2024 einreichen. Dazu zählen Unternehmen, die unter die EU-Definition „großer Unternehmen“ fallen, mindestens 500 Mitarbeitende beschäftigen und börsennotiert sind. Auch Nicht-EU-Unternehmen, die diese Kriterien erfüllen und an einem regulierten EU-Markt notiert sind, müssen berichten. 
  • 2026: Alle EU-Unternehmen, die als „große Unternehmen“ im Sinne der CSRD gelten, müssen über die Aktivitäten von 2025 berichten. Dazu gehören Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Schwellen überschreiten: durchschnittlich 250 Mitarbeitende im Vorjahr; Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen EUR; Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen EUR. 
  • 2027: Alle EU-Unternehmen, die als „klein“ oder „mittelgroß“ klassifiziert sind, sowie bestimmte Nicht-EU-Unternehmen, müssen mit der Berichterstattung über die Aktivitäten des Jahres 2026 beginnen. 
  • 2029: Alle Nicht-EU-Unternehmen mit EU-Umsatz von mindestens 150 Millionen EUR über die beiden Vorjahre und mit einer EU-Tochter, die zur CSRD-Berichterstattung verpflichtet ist, oder einer EU-Niederlassung mit mindestens 40 Millionen EUR Umsatz pro Jahr, müssen für 2028 berichten. 

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Nach einem langwierigen Gesetzgebungsprozess im ersten Quartal 2024 – in dem einige EU-Staaten die Berichtslast bemängelten – wurde die Corporate Sustainability Due Diligence Directive am 24. April vom Europäischen Parlament verabschiedet. Die CSDDD verlangt von betroffenen Unternehmen, eine Reihe von Sorgfaltspflichten sowohl für die eigenen Aktivitäten als auch für die ihrer Partner entlang der Lieferkette zu erfüllen. 

Die CSDDD-Pflichten orientieren sich weitgehend an den Due Diligence Guidance for Responsible Business Conduct der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Der OECD-Rahmen umfasst sechs zentrale Schritte, darunter die Identifizierung und Bewertung nachteiliger Auswirkungen aus der eigenen Tätigkeit sowie derjenigen von Partnern in der Lieferkette, die Umsetzung gezielter Gegenmaßnahmen und die fortlaufende Überwachung ihrer Wirksamkeit. Wesentlich ist, dass EU-Mitgliedstaaten ab dem Inkrafttreten am 25. Juli zwei Jahre Zeit zur Umsetzung in nationales Recht haben. 

​​Wichtige Fristen (2025-2030)

  • 2027: EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und weltweitem Umsatz über 1,5 Milliarden EUR sowie Nicht-EU-Unternehmen mit EU-Umsatz von mindestens 1,5 Milliarden EUR müssen die Sorgfaltspflichten der CSDDD erfüllen.
  • 2028: EU-Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und weltweitem Umsatz über 900 Millionen EUR sowie Nicht-EU-Unternehmen mit EU-Umsatz von mindestens 900 Millionen EUR sind verpflichtet, die CSDDD umzusetzen. 
  • 2029: EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und weltweitem Umsatz über 450 Millionen EUR sowie Nicht-EU-Unternehmen mit EU-Umsatz von mindestens 450 Millionen EUR müssen die CSDDD einhalten. Hinzu kommen Unternehmen, die Franchising- oder Lizenzvereinbarungen abgeschlossen haben und bestimmte Schwellenwerte der Europäischen Kommission erfüllen. 

EU Deforestation-Free Regulation (EUDR)

Die EU-Deforestation-Free Regulation verpflichtet Unternehmen zu mehr Rechenschaft über ihre Umweltauswirkungen: EU-Unternehmen müssen nachweisen, dass Produktion bzw. Gewinnung ihrer Waren nicht zu Entwaldung, Waldschädigung oder Verstößen gegen lokale/nationale Umweltschutzgesetze geführt haben. Betroffen sind Unternehmen, die mit den folgenden Rohstoffen handeln oder Produkte daraus verkaufen: Rinder, Soja, Kaffee, Kakao, Palmöl, Holz und Kautschuk sowie alle Derivate dieser Güter. Ausnahmen (de minimus) gibt es hierbei keine. Jedes Unternehmen, das diese Waren in jeglicher Menge verkauft, fällt unter die Vorschrift. 

​​Wichtige Fristen (2025-2030)

  • 30. Dezember 2024: Alle Produkte dieser Kategorien, die ab diesem Datum in der EU auf den Markt gebracht werden, unterliegen der EUDR. 

Australische Vorschriften 

Climate-Related Financial Disclosure Law 

Im Sommer 2024 verabschiedete der australische Senat das Treasury Laws Amendment (Financial Market Infrastructure and Other Measures) Bill 2024. Das Repräsentantenhaus stimmte im September zu; der finale Abschluss steht noch aus. 

Mit dem Treasury Laws Amendment werden betroffene Unternehmen – darunter Großunternehmen, Unternehmen mit erheblichem CO₂-Fußabdruck und bestimmte Finanzinstitute – verpflichtet, Berichte zu Klimarisiken und Chancen zu erstellen. Wesentliche Anforderungen sind ein offizielles Klimastatement zu internen Governance-Prozessen, Kennzahlen und Zielwerten sowie die Offenlegung der GHG-Emissionen in den Scopes 1, 2 und 3. Die konkreten Berichtspflichten werden vom Australian Accounting Standards Board (AASB) durch die Australian Sustainability Reporting Standards (ASRS) vorgegeben. 

​​Wichtige Fristen (2025-2030)

  • 1. Januar 2025: Beginn der ersten Berichtsperiode für klimabezogene finanzielle Offenlegungspflichten für Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: mindestens 500 Beschäftigte; Bruttovermögen ab 1 Milliarde AU-Dollar; konsolidierter Umsatz ab 500 Millionen AU-Dollar. 
  • 1. Juli 2026: Berichtsfenster für „Gruppe 2" – Unternehmen, die zwei der drei Kriterien erfüllen: mindestens 250 Beschäftigte; Bruttovermögen ab 500 Millionen AU-Dollar; Umsatz ab 200 Millionen AU-Dollar. 
  • 1. Juli 2027: Beginn der Berichterstattung für „Gruppe 3" – Unternehmen, die zwei der drei Kriterien erfüllen: mindestens 100 Beschäftigte; Bruttovermögen ab 25 Millionen AU-Dollar; Umsatz ab 50 Millionen AU-Dollar. 

Navigieren im wachsenden Feld der Umwelt-Compliance 

Wie die jüngsten Klagewellen gegen die Bemühungen der US-Börsenaufsicht SEC, ein neues Gesetz zur klimabezogenen Offenlegung durchzusetzen, zeigen, ist die aufkommende Ära des ESG-Reportings nicht unumstritten. Große, finanzstarke Unternehmen kämpfen erbittert gegen einige besonders anspruchsvolle Nachhaltigkeitsauflagen, was deren Umsetzung teilweise verzögert oder abgeschwächt hat. Insgesamt gewinnen auf dem ESG-Rahmen basierende Vorschriften jedoch weltweit an Fahrt, und in den nächsten Jahren kommen auf viele Unternehmen, die in Kalifornien, Australien und besonders in der EU tätig sind, weitere Verpflichtungen zu. 

Hersteller, die sicherstellen möchten, dass sie die wichtigsten Umweltauflagen erfüllen, können Lieferkettenrisikomanagement- (SCRM) Software einsetzen, um ihre Compliance-Bemühungen zu stärken. Die marktführende SCRM-Lösung Z2Data nutzt umfassende Materialdeklarationen (FMDs) und freigegebene Lieferantenlisten (AVLs), um in Sekundenschnelle zu überprüfen, ob Ihre Produkte, Komponenten und Lieferanten den Vorgaben wie RoHS, REACH, California Prop 65 und TSCA entsprechen. Das ermöglicht Ihnen eine zentrale Steuerung aller Umweltgesetze, die Ihr Unternehmen betreffen.

Mehr zu Z2Data und den umfangreichen Compliance-Daten, die das Tool bietet, erfahren Sie in einer kostenlosen Demo mit einem unserer Produktexperten.