Artikel-Highlights:
- Ab 2026 befindet sich die EU-Batterieverordnung fest in der Umsetzungsphase. Während sie bereits ab Februar 2024 für betroffene Unternehmen gilt, werden die wichtigsten Verpflichtungen schrittweise zwischen 2025 und 2028 eingeführt – mit weiteren Schwellenwerten bis in die 2030er Jahre.
- Die EU-Batterieverordnung legt Anforderungen für Hersteller bestimmter Batterietypen fest und reicht von der CO2-Bilanzierung über Produktionspflichten bis hin zu Beschränkungen für Materialien.
- Die Verordnung führt außerdem Anforderungen an Leistung und Haltbarkeit für wiederaufladbare Industrie- und EV-Batterien (Elektrofahrzeug-Batterien) ein. Diese Anforderungen zielen auf eine längere Lebensdauer von Batterien und eine verbesserte Ressourceneffizienz ab – Verpflichtungen, die einen direkten Einfluss auf Produktdesign und Validierungsprozesse haben.
- Schließlich enthält die Verordnung Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (Supply Chain Due Diligence) für bestimmte Wirtschaftsakteure, die Batterien auf dem EU-Markt bereitstellen. Obwohl diese Pflichten geändert und deren Anwendung verschoben wurden, wird von der Europäischen Kommission bis Juli 2026 die Veröffentlichung detaillierter Leitlinien zur Sorgfaltspflicht erwartet.
Die EU-Batterieverordnung bezieht sich auf die Verordnung (EU) 2023/1542 der Europäischen Union, die am 17. August 2023 in Kraft trat und seit dem 18. Februar 2024 für betroffene Unternehmen gilt. Sie ersetzt die Richtlinie 2006/66/EG, die im August 2025 vollständig aufgehoben wurde.
Anders als die vorherige Richtlinie, die eine nationale Umsetzung erforderte und zu einer fragmentierten Anwendung in den EU-Mitgliedstaaten führte, gilt die EU-Batterieverordnung unmittelbar in der gesamten EU und schafft so einen harmonisierten Rechtsrahmen.
Die Verordnung gilt für fünf Batteriekategorien:
- Tragbare Batterien
- Starter-, Licht- und Zündbatterien (SLI-Batterien)
- Batterien für leichte Transportmittel (LMT-Batterien)
- Industriebatterien
- Elektrofahrzeug-Batterien (EV-Batterien)
Das herausragende Merkmal der neuen EU-Batterieverordnung ist die Regulierung des gesamten Lebenszyklus. Sie regelt Batterien von der Rohstoffgewinnung und Herstellung über die Markteinführung und Nutzungsphase bis hin zur Wiederverwendung und zum Recycling.
Für Compliance-Verantwortliche bedeutet dies eine strukturelle Erweiterung des Geltungsbereichs. Die Regulierung von Batterien in der EU beschränkt sich nicht mehr auf Abfall- und Sammelpflichten. Nachhaltigkeitskennzahlen, CO2-Bilanzierung, Sorgfaltspflicht in der Lieferkette und digitale Rückverfolgbarkeit sind nun integraler Bestandteil der Marktzulassung.
Die EU-Batterieverordnung ist eingebettet in übergeordnete EU-Politikrahmen wie den Circular Economy Action Plan und die Klimaneutralitätsziele und adressiert zugleich die Sicherung strategischer Rohstoffe.
Warum die EU-Batterieverordnung 2026 wichtig ist
Ab 2026 befindet sich die EU-Batterieverordnung fest in der Umsetzungsphase. Während sie bereits ab Februar 2024 für betroffene Organisationen gilt, werden die wichtigsten Verpflichtungen schrittweise zwischen 2025 und 2028 eingeführt – mit weiteren Schwellenwerten bis in die 2030er Jahre.
Die Verordnung ist ein zentraler Baustein der industriellen und klimapolitischen Strategie der EU. Batterien sind die Basis für die Elektrifizierung von Fahrzeugen, die Speicherung erneuerbarer Energien und die umfassende Dekarbonisierung. Aufgrund ihrer Schlüsselrolle bei allen Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen möchte die EU sicherstellen, dass die Batterie-Wertschöpfungskette transparent, verantwortungsbewusst und resilient ist.
Für Compliance-Fachkräfte bedeutet dies, dass die Anforderungen erheblich und vielschichtig sind.
- Der Marktzugang ist unmittelbar an die Einhaltung der Anforderungen gebunden. Nicht konforme Batterien dürfen nicht auf dem EU-Markt angeboten werden.
- Die Anforderungen an Lieferkettentransparenz – einschließlich Deklaration des CO2-Fußabdrucks, Vorschriften zum Rezyklatgehalt und die bevorstehende Pflicht zum Batteriepass – offenbaren Datenlücken, Schwächen in der Lieferantenführung und Defizite bei der Rückverfolgbarkeit.
- Battery Compliance ist kein enges Produktthema mehr, sondern eine abteilungsübergreifende Governance-Herausforderung von Engineering, Beschaffung, Nachhaltigkeit und regulatorischer Compliance.
Aufgrund ihrer Schlüsselrolle bei allen Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen möchte die EU sicherstellen, dass die Batterie-Wertschöpfungsketten transparent, verantwortungsbewusst und resilient sind.
Zentrale Compliance-Anforderungen
Die EU-Batterieverordnung legt Anforderungen für Hersteller bestimmter Batterietypen fest und reicht von der CO2-Bilanzierung über Produktionspflichten bis hin zu Materialbeschränkungen.
Nachhaltigkeits- und CO2-Fußabdruck-Anforderungen
Ab 2025 gelten Anforderungen zur Deklaration des CO2-Fußabdrucks für:
- Elektrofahrzeug-Batterien (EV-Batterien)
- Wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität über 2 kWh
Diese Verpflichtungen werden bis 2026 phasenweise umgesetzt – Durchführungsrechtsakte legen Methodik und Überprüfungsrahmen fest.
Hersteller sind verpflichtet, die Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus zu berechnen und durch eine unabhängige Drittpartei verifizieren zu lassen. Künftige Rechtsakte führen Klassen für den CO2-Fußabdruck und maximale Lebenszyklus-Grenzwerte ein.
Leistung und Haltbarkeit
Die Verordnung führt zudem Leistungs- und Haltbarkeitsanforderungen für wiederaufladbare Industrie- und EV-Batterien ein. Ziel ist eine längere Batterielebensdauer und höhere Ressourceneffizienz – Verpflichtungen, die unmittelbar in Produktentwicklung und Validierungsprozesse eingreifen.
Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit
Die Anforderungen aus Artikel 11 treten ab dem 18. Februar 2027 in Kraft. Sie besagen, dass tragbare Batterien in Geräten vom Endnutzer oder unabhängigen Fachkräften einfach entnehmbar und austauschbar sein müssen – mit definierten Ausnahmen.
Diese bevorstehenden Pflichten erfordern eine enge Zusammenarbeit von Compliance-Verantwortlichen und Engineering, damit Produktdesigns diese neuen Anforderungen erfüllen.
Gefährliche Stoffe
Die Verordnung hält Beschränkungen für gefährliche Stoffe wie Quecksilber, Cadmium und Blei aufrecht und aktualisiert diese. Sie übernimmt weitgehend die bestehenden Beschränkungen aus der bisherigen Richtlinie, ergänzt durch Aktualisierungen, Ausnahmen und Überprüfungsklauseln.
Diese Anforderungen bestehen neben den Verpflichtungen nach den REACH- und RoHS-Rahmenwerken und stärken die chemische Compliance über den gesamten Batterie-Lebenszyklus.
Rezyklatgehalt und Materialtransparenz
Pflichten zur Deklaration des Rezyklatgehalts gelten ab August 2028 für:
- EV-Batterien
- Industriebatterien
- SLI-Batterien
Diese Deklarationen müssen Kobalt, Lithium, Nickel und Blei umfassen. Mindestquoten für den Rezyklatgehalt gelten dann ab 2031 und werden ab 2036 erhöht.
Wichtig: Die Verpflichtungen zum Rezyklatgehalt beginnen nicht 2025. Die früheren Anforderungen beziehen sich ausschließlich auf die CO2-Berichterstattung, nicht auf die Materialrückgewinnung.
Sorgfaltspflichten für Compliance-Verantwortliche
Eines der transformativsten Elemente der EU-Batterieverordnung ist die verpflichtende Sorgfaltspflicht in der Lieferkette für bestimmte Wirtschaftsakteure, die Batterien auf dem EU-Markt bereitstellen.
Aktuelle rechtliche Zeitachse
Die Sorgfaltspflichten wurden offiziell durch die Verordnung (EU) 2025/1561 geändert – ihr Anwendungsbeginn verschiebt sich auf den 18. August 2027.
Parallel dazu wird die Europäische Kommission bis Juli 2026 detaillierte Leitlinien zur Sorgfaltspflicht veröffentlichen, die die operative Umsetzung definieren.
Eines der transformativsten Elemente der EU-Batterieverordnung ist die verpflichtende Sorgfaltspflicht in der Lieferkette für bestimmte Wirtschaftsakteure, die Batterien auf dem EU-Markt bereitstellen.
Anwendungsbereich der Sorgfaltspflicht
Diese Anforderungen gelten insbesondere für Wirtschaftsakteure, die folgende Batterien auf dem Markt bereitstellen:
- EV-Batterien
- Industriebatterien
- LMT-Batterien
Unternehmen müssen Sorgfaltspflicht-Richtlinien entwickeln, die sich mit Umwelt- und Sozialrisiken im Zusammenhang mit Rohstoffen – einschließlich Kobalt, Lithium, Nickel und natürlichem Grafit – befassen.
Das Sorgfaltspflicht-Rahmenwerk erfordert:
- Risikoerkennung und -bewertung
- Präventions- und Minderungsmaßnahmen
- Unabhängige Drittparteienprüfung
- Öffentliche Berichterstattung
Praktisch erweitert dies die Compliance über Tier-1-Lieferanten hinaus auf weitere Fertigungsstufen. Für eine wirksame Umsetzung müssen Hersteller möglicherweise Transparenz und Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette schaffen.
Laufende politische Diskussionen könnten Umfang und Verhältnismäßigkeit für kleinere Unternehmen weiter präzisieren. Der Kernrahmen ist jedoch fest etabliert.
Konformität, Kennzeichnung und Batteriepasse-Regeln
Die EU-Batterieverordnung enthält Anforderungen für die CE-Kennzeichnung und digitale Batteriepasspflicht.
CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung
Batterien, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden, müssen die CE-Kennzeichnung tragen. Die CE-Kennzeichnung spiegelt unter der Verordnung die Einhaltung eines erweiterten Anforderungskatalogs wider – darunter Sicherheits-, Leistungs-, Haltbarkeits- und – wo zutreffend – Nachhaltigkeitskriterien.
Die Anforderungen an die technische Dokumentation werden entsprechend ausgeweitet und umfassen künftig:
- CO2-Fußabdruck-Daten (sofern zutreffend)
- Erklärung zum Rezyklatanteil (ab 2028)
- Sorgfaltspflichtnachweise (ab 2027)
Batteriepass
Ab dem 18. Februar 2027 ist ein digitaler Batteriepass verpflichtend für:
- EV-Batterien
- Wiederaufladbare Industriebatterien über 2 kWh
- LMT-Batterien
Der Batteriepass muss per QR-Code abrufbar sein und strukturierte Daten zu CO2-Fußabdruck, Materialzusammensetzung, Leistung, Haltbarkeit und Abfallbehandlung enthalten. Die Einführung der digitalen Batteriepasspflicht markiert einen grundlegenden Wandel zu einer digitalen Compliance-Infrastruktur und unmittelbarem Datenzugang.
Wer ist von der EU-Batterieverordnung betroffen?
Die Verordnung gilt entlang der gesamten Wertschöpfungskette und betrifft verschiedenste Akteure:
- Hersteller
- Importeure
- Distributoren/Händler
- Bevollmächtigte Vertreter
- Fulfillment-Dienstleister
- Recycling- und Abfallwirtschaftsunternehmen
Hersteller tragen die Hauptverantwortung für die Einhaltung der Konformität. Importeure müssen die Compliance vor dem Inverkehrbringen überprüfen, Distributoren müssen sicherstellen, dass erforderliche Kennzeichnungen und Dokumentationen vorhanden sind.
Nachgelagerte OEMs, die Batterien in ihre Produkte integrieren, müssen ebenfalls die Einhaltung der Vorgaben zu Entnehmbarkeit, Leistung und Kennzeichnung gewährleisten.
Compliance-Fristen und stufenweise Umsetzung
Die Verordnung folgt einem klar strukturierten Zeitplan, der vielschichtig, aber gut nachvollziehbar ist:
- 17. August 2023: Inkrafttreten der EU-Batterieverordnung
- 18. Februar 2024: Allgemeine Anwendung beginnt
- 18. August 2025: Die EU hebt die Richtlinie 2006/66/EG vollständig auf
- 2025–2026: Innerhalb von zwei Jahren schrittweise Einführung der CO2-Fußabdruck-Anforderungen (EV- >2 kWh-Industriebatterien)
- 18. Februar 2027: Anforderungen zur Entnehmbarkeit und Batteriepasspflicht gelten
- 18. August 2027: Sorgfaltspflichten werden angewendet (in geänderter Fassung)
- 18. August 2028: Rezyklat-Deklarationen sind verpflichtend
- 2031–2036: Mindestquoten für Rezyklatanteile werden schrittweise eingeführt
Strafen und Risiken bei Nichteinhaltung
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen bei Nichteinhaltung vorzusehen. Dazu zählen Marktverbot, Verwaltungsstrafen, Korrekturmaßnahmen und verstärkte behördliche Aufsicht.
Da die CE-Kennzeichnung eine formale Konformitätserklärung darstellt, können unzutreffende oder unbelegte Angaben zu zusätzlicher Haftung führen.
Neue Regularien mit einem Compliance-Tool steuern
Der Rahmen der EU-Batterieverordnung wird sich laufend durch weitere Rechtsakte und Umsetzungsmaßnahmen weiterentwickeln, insbesondere in Bezug auf die Methodologie der CO2-Bilanzierung, die Berechnung des Rezyklatanteils und die Prüfung der Sorgfaltspflichterfüllung.
Außerdem ist mit einer stärkeren Durchsetzung zu rechnen, sobald die digitale Infrastruktur – insbesondere der Batteriepass – operativ verfügbar ist und so eine höhere Transparenz und übergreifende Kontrolle ermöglicht.
Für Compliance-Verantwortliche ist klar: Die durch die EU-Batterieverordnung entstehenden neuen Pflichten sind ein weiterer Beleg für einen ständig komplexer und anspruchsvoller werdenden Regulierungsrahmen. Organisationen, die sich Expertise, Orientierung und Daten wünschen, um diesen neuen gesetzlichen Anforderungen sicher zu begegnen, profitieren von einem Compliance-Tool. Z2Data bietet Kunden einen leistungsstarken, bewährten Vier-Stufen-Prozess, mit dem Compliance erreicht und aufrechterhalten werden kann.
- Datenumfang und Rahmenwerk: Z2Data beginnt die Zusammenarbeit mit Unternehmen durch Festlegung des relevanten regulatorischen Rahmens und Aufbau einer Taxonomie, welche Produkte und Teile unter welche Vorschriften fallen. Anschließend bestimmen die Compliance-Expert:innen von Z2Data den konkreten Datenbedarf für diese Regularien. Abschließend werden alle relevanten Daten gesammelt und vereinheitlicht.
- Sorgfaltspflicht: Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten ist für die meisten Unternehmen der größte und aufwändigste Prozess. Z2Data kommuniziert dazu direkt mit den Lieferanten eines Unternehmens und fordert gezielt Informationen zu Rohstoffen, Bauteilen, Baugruppen und Produkten an.
- Compliance-Risikoanalyse: Sobald alle Daten – sowohl interne als auch externe – vorliegen, analysiert Z2Data die Compliance-Risiken des Kunden. Dies erfolgt durch die Identifikation von Informationslücken, die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit einer Nichteinhaltung sowie die Ermittlung von Teilen mit mangelhafter Compliance-Dokumentation.
- Berichte und Erklärungen: Auf Basis der Risikobewertung erstellt Z2Data Konformitätserklärungen für spezifische Produkte, maßgeschneiderte Berichte für interne und externe Stakeholder und übernimmt regulatorische Meldungen für Compliance-Verpflichtungen.
Mehr erfahren über Z2Data und wie Unternehmen passgenau bei der Einhaltung der EU-Batterieverordnung und anderer kritischer regulatorischer Anforderungen unterstützt werden können – vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose Testphase mit einem unserer Produktexperten.