Alles, was Sie über die PFAS-Meldepflichten der EPA wissen müssen

Verstehen Sie die PFAS-Meldepflichten der EPA – einschließlich wichtiger Fristen, wer zur Einhaltung verpflichtet ist und wie Unternehmen sich auf diese neuen Compliance-Anforderungen vorbereiten.

Alles, was Sie über die PFAS-Meldepflichten der EPA wissen müssen

Artikel-Highlights:

  • Die PFAS-Meldepflichten der EPA fallen unter Abschnitt 8(a)(7) des TSCA („Berichtspflichten und Aufbewahrungspflichten für Perfluoralkyl- und Polyfluoralkyl-Substanzen“). Die Regel verpflichtet betroffene Unternehmen, detaillierte Informationen über die verwendeten, hergestellten und/oder importierten PFAS-Substanzen bis zurück zum 1. Januar 2011 zu melden.
  • Grundsätzlich gilt die Meldepflicht für US-Hersteller, die PFAS-Substanzen produzieren und/oder diese in ihre Produktformulierungen integrieren, sowie Unternehmen, die PFAS-haltige Erzeugnisse importieren.
  • Im April 2026 hat die EPA eine Regel finalisiert, die den Beginn des PFAS-Meldezeitraums erneut verschiebt. Statt am 13. April beginnt das Meldefenster für betroffene Unternehmen nun zu einem von zwei potenziellen Terminen. 

Die von der US-Umweltschutzbehörde (EPA) eingeführten PFAS-Meldepflichten entwickeln sich rasant zu einer der bedeutendsten Compliance-Herausforderungen für US-Hersteller, -Importeure und Unternehmen entlang der Lieferkette. Obwohl die neue PFAS-Meldevorschrift der Behörde, die im Herbst 2023 verabschiedet wurde, eine einmalige Compliance-Pflicht darstellt, bleibt sie für Unternehmen eine erhebliche regulatorische Herausforderung. Während EPA-Prüfer sich darauf vorbereiten, die PFAS-Nutzung im breiten Geltungsbereich der Regel zu analysieren, müssen Unternehmen rasch ihre Pflichten klären, ihre Exponierung bewerten und Prozesse etablieren, die die Einhaltung sicherstellen.

PFAS – oft als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet – wurden seit Jahrzehnten umfassend in Verbraucherprodukten und industriellen Anwendungen eingesetzt. Angesichts wachsender Bedenken hinsichtlich ihrer Umwelthaltbarkeit und potenzieller Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit verschärfen weltweit Regulierungsbehörden ihren Kurs. Die neue PFAS-Meldepflicht der EPA ist Ausdruck dieses Ansatzes. Die Behörde will mit den gemeldeten Daten ein klareres Bild zur PFAS-Verwendung in Lieferketten gewinnen.

Was sind PFAS – und warum werden sie reguliert?

PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) bilden eine große Klasse synthetischer Chemikalien, die u. a. in antihaftbeschichtetem Kochgeschirr, wasserdichten Textilien, Löschschaum und bei der Elektronikfertigung verwendet werden. Ihre Langlebigkeit ist zwar industriell geschätzt, aber gerade diese Beständigkeit führt zu Umweltproblemen: PFAS werden kaum abgebaut – weder in der Umwelt noch im menschlichen Körper. Wegen ihrer langen Halbwertszeiten können sie sich über Jahre und Jahrzehnte in Wasser, Boden und Lebewesen anreichern. 

Regulierungsbehörden wie die EPA richten angesichts mehrerer gesundheits- und umweltbezogener Risiken ihr Augenmerk verstärkt auf PFAS.

  • Mögliche Zusammenhänge mit Gesundheitsproblemen wie Krebs, Immunsystemstörungen und hormonellen Beeinträchtigungen.
  • Weitreichende Umweltkontamination in Wasser, Boden und Luft.
  • Anreicherung (Bioakkumulation) in Mensch und Tier.

Diese Risiken haben weltweit zu neuen Regelungen geführt – einschließlich der PFAS-Meldepflicht der EPA. 

Was sind die PFAS-Meldepflichten der EPA?

Die Meldepflichten der EPA zu PFAS basieren auf Abschnitt 8(a)(7) des TSCA („Berichtspflichten und Aufbewahrungspflichten für Perfluoralkyl- und Polyfluoralkyl-Substanzen“). Betroffene Unternehmen sind verpflichtet, detaillierte Informationen zu genutzten, hergestellten und/oder importierten PFAS-Substanzen bis Januar 2011 zu melden.

Wichtig: Es handelt sich nicht um eine dauerhafte Regulierung, sondern um eine einmalige rückwirkende Meldepflicht. Unternehmen müssen historische Nutzungsdaten für über zehn Jahre vorlegen, auch falls PFAS heute nicht mehr verwendet werden. Nach erfolgter Meldung bestehen unter TSCA Abschnitt 8(a)(7) keine weiteren Verpflichtungen.

Wesentliche Merkmale der EPA-PFAS-Meldepflichten:

  • Geltungsbereich: Betrifft jede seit 2011 hergestellte oder importierte PFAS-Substanz.
  • Mengenschwelle: Es gibt keine Mindestmenge – auch kleinste Mengen sind meldepflichtig.
  • Chemikalien-Definition: Umfasst hunderte PFAS-Substanzen.
Unternehmen müssen historische Nutzungsdaten für über ein Jahrzehnt melden, auch wenn PFAS heute nicht mehr zum operativen Geschäft zählen.

Wer ist von den PFAS-Meldepflichten betroffen?

Der erste Schritt für Unternehmen ist die Klärung, ob sie in den Anwendungsbereich der EPA-Meldepflicht für PFAS fallen. Grundsätzlich gilt die Meldepflicht für US-Hersteller, die PFAS produzieren und/oder in Produktformulierungen einsetzen, sowie Unternehmen, die PFAS-haltige Produkte importieren.

Diese zweite Gruppe erweitert den Geltungsbereich erheblich. Selbst Unternehmen, die keine Chemikalienhersteller sind – z. B. Elektronikhersteller, Automobilbauer oder Textilmarken –, können betroffen sein, sobald ihre Produkte PFAS-haltige Stoffe („Ewigkeitschemikalien“) enthalten. 

Ausnahmen existieren, ihr Umfang ist jedoch eng und stark begrenzt. Unternehmen sollten nicht davon ausgehen, dass sie von regulatorischen Ausnahmen profitieren. 

Welche Informationen sind nach TSCA Abschnitt 8(a)(7) zu melden?

Die EPA verlangt von betroffenen Unternehmen, detaillierte PFAS-Nutzungsdaten für die letzten 15 Jahre einzureichen, darunter:

  • Identität und Struktur der verwendeten PFAS-Chemikalien
  • Verwendungsarten (industriell, kommerziell, Verbraucher)
  • Produktionsmengen pro Jahr seit 2011
  • Abfallprodukte und Umweltausstoß
  • Mitarbeiterexposition
  • Entsorgungsmethoden

Für viele Organisationen dürften diese Informationen in bestehenden Datenbanken oder Compliance-Systemen nicht verfügbar sein. Unternehmen müssen PFAS-Nutzungsdaten neu erheben, was häufig bedeutet, Informationen von Lieferanten und Herstellern aus der vorgelagerten Lieferkette einzuholen, intern und extern Daten zu sammeln und Produkt- sowie Fertigungsdokumente der letzten 15 Jahre zu analysieren. 

Wichtige Fristen für PFAS-Meldepflichten

Der Zeitplan für die PFAS-Meldungen hat sich in den letzten zwei Jahren erheblich verändert. Allein in den letzten zwölf Monaten wurden von der EPA mehrfach Anpassungen und Verschiebungen kommuniziert. Ab 2026 gilt: Unternehmen müssen sämtliche aktuellen Vorgaben beachten – auch jene, die erst Ende 2025 oder Anfang 2026 bekannt gemacht wurden, könnten bereits durch neue Leitlinien ersetzt sein. 

Der ursprüngliche TSCA-Zeitplan 2023 Abschnitt 8(a)(7) 

Als die Regel im Oktober 2023 beschlossen wurde, sollte die PFAS-Meldung am 12. November 2024 starten; das Meldefenster betrug sechs Monate für die meisten Unternehmen. Kleine Hersteller sollten eine Frist von zwölf Monaten erhalten, also bis Ende 2025. Dieser Zeitplan wurde jedoch verschoben – die EPA setzte das Meldefenster auf den 13. April 2026. 

Aber: Auch dieser Zeitrahmen ist ab April 2026 nicht mehr gültig. 

EPA verschiebt das Meldefenster erneut

Im April 2026 hat die EPA eine Regel finalisiert, die den Beginn der PFAS-Meldungen erneut verschiebt. Das Meldefenster für betroffene Unternehmen öffnet nun am jeweils früher eintretenden der folgenden Termine: 

  • 31. Januar 2027 
  • 60 Tage nach Inkrafttreten der finalen EPA-Vorschrift zu den PFAS-Meldepflichten.


Die sich ständig ändernde Zeitplanung zeigt: Die EPA arbeitet weiter an Anpassungen – einschließlich möglicher Ausnahmeregelungen und Anpassungen des Geltungsbereichs. Ziel ist, alle Änderungen vor Öffnung des Meldefensters abzuschließen.

Hat sich die Länge des EPA-Meldefensters geändert?

Auch die Dauer des Meldezeitraums kann sich im Laufe des Jahres 2026 noch ändern. Bisher sieht die Regel vor, dass die meisten betroffenen Unternehmen sechs Monate haben, kleine Hersteller mit Artikelimporten zusätzlich sechs Monate. In den überarbeiteten EPA-Entwürfen kann das Meldefenster jedoch auf drei Monate reduziert werden. Bis zur endgültigen Regelung sollten Unternehmen deshalb beide Szenarien einplanen – einschließlich einer dreimonatigen Frist mit beschleunigten Einreichungen.

Breitere Auswirkungen der PFAS-Meldepflichten

Jenseits der direkten Pflichten markieren die PFAS-Meldepflichten der EPA eine umfassende Änderung der regulatorischen Erwartungen. Regulierungsbehörden weltweit nehmen PFAS zunehmend ins Visier. Unternehmen sollten darauf vorbereitet sein, wenn lokale, bundesstaatliche oder nationale Behörden strengere Einschränkungen für PFAS umsetzen. 

In Kürze sind zahlreiche neue PFAS-bezogene Regelungen denkbar:

  • Erweiterte Restriktionen oder Verbote bestimmter Stoffe
  • Wachsende Anforderungen an Transparenz durch Kunden und Stakeholder
  • Strengere Durchsetzung und potenzielle Sanktionen bei Nichteinhaltung
  • Ausweitung ähnlicher Vorschriften weltweit

Die EPA-PFAS-Meldepflicht ist zwar eine einmalige Verpflichtung – ihre Bedeutung reicht jedoch weit darüber hinaus: Abschnitt 8(a)(7) des TSCA steht für einen Trend zu strengeren Chemikalienregulierungen und robusterer Lieferketten-Transparenz.

Regulierungsbehörden weltweit nehmen PFAS zunehmend ins Visier. Unternehmen sollten nicht überrascht werden, wenn lokale, bundesstaatliche oder nationale Behörden strengere Einschränkungen für PFAS-Nutzung durchsetzen. 

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