Eine Einführung in die SCIP-Datenbank

Es ist Zeit, sich mit einer der neuesten Compliance-Richtlinien vertraut zu machen: der SCIP-Datenbank.

Eine Einführung in die SCIP-Datenbank

Compliance-Vorschriften und Richtlinien häufen sich. Es ist oft schwierig, alle im Blick zu behalten. Mit der Einführung der SCIP-Datenbank im Januar 2021 gibt es nun eine der neuesten Richtlinien, bei der noch nicht alle auf dem aktuellen Stand sind. Falls Sie mehr über SCIP erfahren möchten, lesen Sie weiter!

Was bedeutet SCIP?

Die SCIP-Datenbank ist die Datenbank für Informationen zu besonders besorgniserregenden Stoffen in Erzeugnissen und in komplexen Gegenständen (Produkten), die gemäß der Abfallrahmenrichtlinie eingerichtet wurde.

Und bevor Sie fragen ...

Was ist die Abfallrahmenrichtlinie (Waste Framework Directive, WFD)?

Die WFD legt grundlegende, abfallbezogene Vorschriften fest, die verlangen, dass Abfälle auf folgende Weise behandelt werden:

  • ohne die menschliche Gesundheit zu gefährden oder die Umwelt zu schädigen
  • ohne Risiken für Wasser, Luft, Boden, Pflanzen oder Tiere
  • ohne Belästigungen durch Lärm oder Gerüche zu verursachen
  • und ohne Landschaft oder besonders schützenswerte Gebiete nachteilig zu beeinflussen
SCIP Database WFD
Die fünfstufige „Abfallhierarchie“, die durch die WFD eingeführt wurde

Die WFD wird von der EU umgesetzt und betrifft alle Unternehmen, die Geschäfte in oder mit EU-Mitgliedstaaten/Kunden tätigen.

Die 3 Hauptziele der SCIP-Datenbank

  1. Reduktion der Menge an Abfällen mit gefährlichen Stoffen durch Unterstützung der Substitution von Stoffen der Kandidatenliste in Erzeugnissen, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden.
  2. Bereitstellung von Informationen zur weiteren Optimierung der Abfallbehandlungsprozesse.
  3. Behörden die Möglichkeit geben, die Verwendung besorgniserregender Stoffe in Erzeugnissen über den gesamten Lebenszyklus bis einschließlich Abfallphase zu überwachen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Wer muss bei SCIP melden?

Die folgenden Lieferanten von Erzeugnissen müssen eine SCIP-Meldung an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) abgeben:

  • EU-Hersteller und -Montagebetriebe
  • EU-Importeure
  • EU-Distributoren von Erzeugnissen sowie andere Akteure, die Erzeugnisse auf dem Markt bereitstellen
  • Einzelhändler, ausgenommen solche, die Importeure und/oder Hersteller sind, sowie andere Akteure der Lieferkette, die Erzeugnisse direkt und ausschließlich an Verbraucher liefern, sind nicht zur Informationsmeldung an die ECHA verpflichtet.

Kandidatenliste und Konzentrationsgrenzen

Die SCIP-Meldepflicht gilt für alle Erzeugnisse ohne Ausnahmen, wie unter REACH definiert, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden und einen Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration von über 0,1 % Gew./Gew. enthalten (w/w bezeichnet das Verhältnis eines bestimmten Stoffes in einer Mischung nach Gewicht bzw. Masse).

REACH definiert ein Erzeugnis als „einen Gegenstand, dem während der Produktion eine spezielle Form, Oberfläche oder Gestaltung verliehen wird, die seine Funktion in größerem Maße bestimmt als seine chemische Zusammensetzung.“

Nützliche Tools für die Meldung

Die ECHA hat drei hilfreiche IT-Tools für Unternehmen entwickelt, um Meldungen an die SCIP-Datenbank durchzuführen.

Unternehmen, die den Prozess zur Einreichung ihres Meldedossiers automatisieren möchten, können den System-zu-System-Service (S2S) der ECHA nutzen.

Das ECHA-Einreichungsportal ermöglicht Unternehmen die Übermittlung ihrer Informationen im einheitlichen Format. Für die Nutzung des Portals benötigt jedes Unternehmen ein gültiges ECHA-Konto und muss die entsprechenden Nutzungsbedingungen akzeptieren.

Das dritte von der ECHA für SCIP entwickelten IT-Tool ist das IUCLID-Datenvorbereitungstool. Auch hierfür benötigt jedes Unternehmen ein gültiges ECHA-Konto. Unternehmen, die die IUCLID Cloud nutzen möchten, können ein Abonnement abschließen, nachdem die Nutzungsbedingungen akzeptiert wurden. Die Rolle „IUCLID Full Access“ ist erforderlich, um SCIP-Meldungen vorzubereiten.