Registration, Evaluation, Authorization, and Restriction of Chemicals oder REACH (EG 1907/2006) ist eine Sicherheitsverordnung, die von der Europäischen Union (EU) eingeführt wurde, um die Verwendung bestimmter toxischer chemischer Stoffe in Produkten, die innerhalb der EU hergestellt, verkauft oder importiert werden, zu verhindern.
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Ziel der Verordnung ist es, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch bessere und frühzeitigere Erkennung schädlicher chemischer Stoffe zu verbessern.
Bestimmte Stoffe sind gemäß REACH Anhang XVII, auch bekannt als Liste der beschränkten Stoffe, von der Herstellung, Vermarktung oder Verwendung in der gesamten EU ausgeschlossen. Unabhängig von ihrer Zulassung werden diese Stoffe als erhebliches Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt eingestuft.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) identifiziert zunächst potenziell gefährliche Stoffe, sogenannte „Substances of Very High Concern” (SVHC, besonders besorgniserregende Stoffe), auf Antrag von Mitgliedstaaten oder der Europäischen Kommission. Bestätigte gefährliche Stoffe bzw. SVHC werden dann in die Kandidatenliste aufgenommen.
Eine Beschränkung kann für jeden Stoff gelten – einzeln, in einer Mischung oder in einem Erzeugnis –, auch wenn keine Registrierungspflicht besteht, z. B. für Stoffe, die unter einer Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert werden, oder bestimmte Polymere.
Vor-Ort-isolierte Zwischenprodukte, Stoffe, die für wissenschaftliche Forschung und Entwicklung eingesetzt werden, und Stoffe, die ausschließlich bei kosmetischer Verwendung ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen, sind von den Beschränkungen durch REACH ausgenommen.
Anhang XVII zu REACH umfasst alle Beschränkungen, die im Rahmen von REACH und der vorherigen Gesetzgebung – der Richtlinie 76/769/EWG – erlassen wurden. Derzeit sind dies 71 Einträge, darunter unter anderem:
- Azofarbstoffe und Azofarben (Eintrag 43)
- Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK, Eintrag 50)
- Perfluoroctansulfonsäure und deren Derivate (PFOS, Eintrag 53, 2010 gestrichen, inzwischen durch die EU-POPs-Verordnung reguliert)
- Phthalate (Einträge 51 und 52)
- Cadmium und seine Verbindungen (Eintrag 23)
- Nickel und seine Verbindungen (Eintrag 27)
- Blei und seine Verbindungen (Eintrag 63)
- Quecksilber und seine Verbindungen (Eintrag)
- Chrom(VI)-Verbindungen (Eintrag 47)
- Arsenverbindungen (Eintrag 19)
- CMR 1A/1B-Stoffe, gelistet in Anhang VI der CLP-Verordnung (28, 29, 30)
- Nonylphenol und Nonylphenolethoxylate (Eintrag 46)
- Organostannanverbindungen (Eintrag 20)
- Gefährliche Lösungsmittel (Benzol, Cyclohexan, Trichlorbenzol, Chloroform etc.)
- Bisphenol A (Eintrag 66, aufgenommen im Dez. 2016)
- decaBDE (Eintrag 67, aufgenommen im Feb. 2017)
- PFOA, dessen Salze und PFOA-verwandte Stoffe (Eintrag 68, aufgenommen im Juni 2017)
- D4 und D5 (Eintrag 70, aufgenommen im Jan. 2018)
- Methanol (Eintrag 69, aufgenommen im April 2018)
- 1-Methyl-2-pyrrolidon (NMP, Eintrag 71, aufgenommen im April 2018)
- CMR-Stoffe in Textilien und Schuhen (Eintrag 72, aufgenommen im Okt. 2018)
- [ethan-1,2-diylbisoxy]bis[2,4,6-tribrombenzol]
- Tetrabrom-4,4'-isopropylidendiphenol
- Sulphonyldiphenol
- Bariumdibon-tetraoxid
- Tetrabromphthalat, sämtliche Isomere und/oder deren Kombinationen
- Isobutyl-4-hydroxybenzoat
- Melamin
- Perfluoroheptansäure und deren Salze
- Reaktionsmasse aus 2,2,3,3,5,5,6,6-Octafluor-4-(1,1,1,2,3,3,3-heptafluorpropan-2-yl)morpholin
Von der REACH-Regulierung ausgenommen sind:
- Radioaktive Stoffe.
- Stoffe in vorübergehender Lagerung unter zollamtlicher Überwachung.
- Der Transport gefährlicher Stoffe.
- Stoffe, die im Interesse der Verteidigung eingesetzt werden.
- Nicht-isolierte Zwischenprodukte.
- Abfälle, jedoch nicht aus Abfällen rückgewonnene Produkte.
Die aktuelle konsolidierte Fassung der REACH-Liste beschränkter Stoffe finden Sie HIER.