Was ist der REACH-Registrierungsprozess?

REACH verlangt die Registrierung von chemischen Substanzen, die in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr in die EU hergestellt oder importiert werden.

Was ist der REACH-Registrierungsprozess?

REACH (Registration, Evaluation, Authorization, and Restriction of Chemicals) ist eine EU-Verordnung, die Chemikalien oder „besonders besorgniserregende Stoffe“ (SVHCs, Substances of Very High Concern) beschränkt, die im Alltag vorkommen können, etwa in Reinigungsmitteln und Farben. 

Die unter REACH beschränkten Stoffe werden als gefährlich und schädlich für Mensch und Umwelt eingestuft. Die Verordnung fordert zudem die Substitution der gefährlichsten SVHCs, sofern geeignete Alternativstoffe identifiziert wurden.

Reach Registration Compliance

Einer der Hauptgründe für die Einführung der REACH-Verordnung durch die EU war das jahrzehntelange Vorkommen vieler toxischer Stoffe in europäischen Produkten und unzureichende Informationen über deren Gefährlichkeit. 

Die EU sah die Notwendigkeit, diese Informationslücke zu schließen, damit die Industrie die Gefahren und Risiken der Stoffe in ihren Produkten bewerten und entsprechende Risikomanagementmaßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt umsetzen kann.

Deshalb verlangt REACH die Registrierung von chemischen Stoffen, die in Mengen von über einer Tonne pro Jahr in der EU hergestellt oder importiert werden. Unternehmen, die Produkte mit solchen Stoffen verkaufen, herstellen oder importieren, müssen die Gefahren und potenziellen Risiken bewerten, Informationen zu den Eigenschaften sammeln und diese im Rahmen eines Registrierungsdossiers bei der ECHA (European Chemicals Agency) einreichen. 

Die Registrierung gilt für Stoffe als solche, für Stoffe in Gemischen und teilweise auch für Stoffe in Erzeugnissen. Chemische Stoffe, die bereits durch andere Vorschriften reguliert werden, wie Arzneimittel oder radioaktive Stoffe, sind ganz oder teilweise von den REACH-Anforderungen befreit.

Unternehmen müssen Stoffe entweder einzeln oder – in einigen Fällen – gemeinsam mit anderen Unternehmen registrieren, die denselben Stoff anmelden möchten. REACH unterscheidet drei verpflichtete Parteien: Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und außerhalb der EU ansässige Unternehmen. 

Die Registrierung erfolgt nach dem Prinzip „one substance, one registration“. Das bedeutet, Hersteller und Importeure desselben Stoffes müssen ihre Registrierung gemeinsam einreichen. 

Unternehmen, die die REACH-Vorgaben nicht einhalten, müssen mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen, darunter hohe Geldbußen und Produktrückrufe. Ein Produktrückruf kann mehrere Lieferanten, Distributoren und Marken betreffen. 

ECHA und die EU-Mitgliedstaaten bewerten die zu registrierenden Stoffe anhand der eingereichten Dossiers und prüfen, ob ein Stoff ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen könnte.

Registrierungen werden im IUCLID-Format über das Tool REACH-IT an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) über deren Website übermittelt. In den meisten Fällen fällt hierfür eine Registrierungsgebühr an. 

Erfahren Sie, wie Sie die Dossiers für die Registrierung vorbereiten.