Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA) – Update zur Durchsetzung bei Aluminium

Ende Dezember und Anfang Januar hat der US-Zoll- und Grenzschutz (CBP) mit der Durchsetzung und Ausstellung von Rückhalteverfügungen gegen Aluminiumprodukte im Rahmen des Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA) begonnen und weitet offenbar die Durchsetzung des UFLPA auf Aluminiumprodukte aus.

Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA) – Update zur Durchsetzung bei Aluminium

Der Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA) trat am 21. Juni 2022 in Kraft und unterstützt die Durchsetzung von Section 307 des Tariff Act von 1930 (19 U.S.C. § 1307) durch US Customs and Border Patrol (CBP). Diese Vorschrift verbietet die Einfuhr von Waren, die ganz oder teilweise durch Zwangsarbeit hergestellt wurden. 

Der UFLPA untersagt die Einfuhr von Waren, die unter Zwangsarbeit oder Kinderarbeit hergestellt wurden, mit besonderem Fokus auf Produkte aus der Uigurischen Autonomen Region Xinjiang (XUAR) in China. Mehr über die UFLPA-Regulierung erfahren Sie hier

Ende Dezember und Anfang Januar begann US Customs and Border Protection (CBP) mit der Durchsetzung und Versendung von Festhaltungsmitteilungen gegen Aluminium-Produkte gemäß dem Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA) und weitet offenbar die Durchsetzung des UFLPA auf Aluminiumprodukte aus.

Das CBP verfolgt einen risikobasierten Ansatz, der zunächst Waren mit dem höchsten Risiko priorisiert, die direkt aus der Uigurischen Autonomen Region Xinjiang oder von Unternehmen auf der UFLPA Entity List in die USA importiert werden. Die UFLPA Strategy behandelt die vom Gesetz vorgeschriebenen Themen. 

Der sich ständig ändernde Rahmen globaler Vorschriften kann Ihr Unternehmen potenziellen Risiken aussetzen, die Ihre Geschäftskontinuität und Reputation gefährden können. 

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