REACH (Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals – Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) und RoHS (Restriction of Hazardous Substances – Beschränkung gefährlicher Stoffe), die beide aus der Europäischen Union stammen, regeln und beschränken den Einsatz bestimmter gefährlicher Chemikalien und Substanzen in hergestellten Produkten und Importen und haben Änderungen angekündigt.
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Die REACH-Verordnung überträgt der Industrie die Verantwortung, Sicherheitsinformationen bereitzustellen und Risiken durch chemische Stoffe zu managen. Tausende Chemikalien, die in elektronischen Bauteilen und elektronischen Fertigprodukten verwendet werden, sind von den REACH-Richtlinien betroffen.
Hersteller und Importeure sind verpflichtet, Informationen über die Eigenschaften der chemischen Substanzen in ihren Produkten zu sammeln und diese Informationen in einer zentralen Datenbank bei der European Chemicals Agency (ECHA) in Helsinki zu registrieren. https://echa.europa.eu
Die ECHA bildet das zentrale Element im REACH-System, da sie die Bewertung und öffentliche Datenbanken verwaltet, in denen Verbraucher und Fachleute Gefahreninformationen finden können.
Die EU-Kommission hat im Rahmen der Chemicals Strategy for Sustainability (Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit) mit der Arbeit an einer Überarbeitung der REACH-Verordnung begonnen. Die Überarbeitung wird gemeinsam von der GD Umwelt und der GD GROW geleitet und folgt den Vorgaben für bessere Rechtsetzung der Kommission. Es erfolgt eine umfassende Bewertung möglicher Auswirkungen der Änderungen auf:
- den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt
- die Nutzung von Tierversuchen
- das Funktionieren des Binnenmarkts
- sowie die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsfähigkeit der europäischen Industrie und Unternehmen
Die Europäische Kommission erklärt: „Die Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit erkennt an, dass eine gezielte Überarbeitung von REACH notwendig ist, um die Ziele durch die Lösung identifizierter Probleme zu erreichen.“ Dazu gehören:
- Überarbeitung der Registrierungsanforderungen
- Kommunikationsherausforderungen in der Lieferkette
- Überarbeitung der Vorgaben zur Stoffbewertung
- Reformierung des Zulassungsverfahrens; dies schließt vermutlich auch die Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHCs – Substances of Very High Concern) ein, da diese Liste die Grundlage für den Zulassungsprozess bildet
Die Folgenabschätzung wurde abgeschlossen und bis Ende 2022 soll ein Vorschlag zur Überarbeitung vorgelegt werden.
RoHS steht für die Beschränkung gefährlicher Stoffe; es handelt sich hierbei um Stoffe, die als gefährlich für die menschliche Gesundheit und die Umwelt identifiziert wurden und daher in der Elektronikindustrie von der Verwendung ausgeschlossen sind.
Die ursprüngliche RoHS-Richtlinie, auch bekannt als Richtlinie 2002/95/EG, wurde 2002 in der Europäischen Union eingeführt und beschränkt die Verwendung von sechs gefährlichen Stoffen in elektrischen und elektronischen Produkten.
Mit der Richtlinie 2011/65/EU, die 2011 von der EU veröffentlicht wurde und als RoHS-Recast bzw. RoHS 2 bekannt ist, kamen die CE-Kennzeichnungspflicht sowie erweiterte Anforderungen an die Nachverfolgbarkeit und Aufbewahrung von Compliance-Unterlagen hinzu.
Die Richtlinie 2015/863 (bekannt als RoHS 3) fügte der Liste der sechs Stoffe ab Juli 2019 vier weitere beschränkte Substanzen (Phthalate) hinzu.
Jedes Unternehmen, das elektrische oder elektronische Produkte, Geräte, Baugruppen, Kabel, Komponenten oder Ersatzteile direkt in für RoHS geltende Länder verkauft oder an Wiederverkäufer, Distributoren oder Systemintegratoren liefert, die diese Produkte wiederum an diese Länder weiterverkaufen, ist betroffen, wenn eines der zehn beschränkten Stoffe verwendet wird.
Die durch die EU-RoHS beschränkten Stoffe sind wie folgt:
- Cadmium (0,01 %)
- Blei (0,1 %)
- Quecksilber (0,1 %)
- Hexavalentes Chrom (0,1 %)
- Polybromierte Biphenyle (PBB) (0,1 %)
- Polybromierte Diphenylether (PBDE) (0,1 %)
- Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) (0,1 %)
- Butylbenzylphthalat (BBP) (0,1 %)
- Dibutylphthalat (DBP) (0,1 %)
- Diisobutylphthalat (DIBP) (0,1 %)
Im Februar hat die Europäische Kommission eine Überprüfung der RoHS eingeleitet. Die öffentlichen Anhörungen und die Folgenabschätzung wurden im vergangenen Monat abgeschlossen; die Ergebnisse werden später im Jahr bekanntgegeben.
Zusammengefasst steht die EU vor einer Reihe von Änderungen ihrer umweltbezogenen regulatorischen Anforderungen, die die Halbleiter- und Elektronikfertigungsbranche betreffen werden. Für Unternehmen ist es essentiell, diese Vorschriften zu verstehen und Strategien zu implementieren, um konform zu bleiben.
Erfahren Sie mehr: Nehmen Sie gemeinsam mit Z2Data und dem Compliance-Berater Mike Kirschner, Präsident von Design Chain Associates, an einer Informationsveranstaltung teil und erhalten Sie fundiertes Wissen zu den bevorstehenden Änderungen bei Elektronik-Compliance-Vorschriften wie RoHS, REACH, EcoDesign, WEEE, Batterien und Verpackung. Zusätzlich erfahren Sie, wie der Circular Economy Action Plan und die Sustainable Products Initiative den Rahmen setzen und was aktuell bereits bekannt ist – und was von der Europäischen Kommission bei der Überarbeitung dieser Verordnungen und Richtlinien zu erwarten ist.
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