Die Batterieregulierung in Europa befindet sich erneut im Wandel, während der Markt für Batterien – und deren Fertigung – weiter wächst. Während CE-Kennzeichnungen nicht neu sind, haben sich Anwendung und Platzierung der Kennzeichnung bei Batterien durch die neue Batterieverordnung 2023 geändert.
In diesem Artikel betrachten wir den Geltungsbereich der bestehenden und neuen Regulierung sowie die Anforderungen an Hersteller im Hinblick auf die CE-Kennzeichnung von Batterien:
Geschichte der Batterieregulierung in der Europäischen Union
Seit ihrem Inkrafttreten im September 2006 ist die Richtlinie 2006/66/EG – besser bekannt als Batterierichtlinie – die maßgebliche Regulierung für Batterien, die in der Europäischen Union verwendet werden.
Die Batterierichtlinie der EU aus dem Jahr 2006 wurde eingeführt, um spezifische Vorgaben für folgende Bereiche zu schaffen:
- Das Inverkehrbringen und Sammeln von Batterien
- Das Recycling von Altbatterien
- Die Höchstmenge bestimmter gefährlicher Stoffe, die Batterien enthalten dürfen
In den letzten 17 Jahren hat sich jedoch viel verändert. Produktion und Anwendungen von Batterien sind deutlich gestiegen. Dies zeigt sich insbesondere im Automobilmarkt, wo die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen sich seit Anfang der 2000er Jahre stark gewandelt hat (zur Einordnung: 2006 gab das Silicon Valley-Startup Tesla das Ziel bekannt, einen luxuriösen elektrischen Sportwagen zu bauen).
Gleichzeitig rückte das Thema Klimaneutralität (ein Ziel, zu dem Batterien wesentlich beitragen) in den Fokus von Öffentlichkeit und Politik. Mit der wachsenden Bedeutung von Batterien in unterschiedlichsten neuen Technologien wurde deutlich, dass die EU eine zeitgemäße Gesetzgebung benötigt.
Die Batterieverordnung 2023 in der Europäischen Union
Diese neue Gesetzgebung, genannt Batterieverordnung, wurde im Juli 2023 vom Europäischen Parlament verabschiedet und trat einen Monat später, im August, in Kraft. Laut Europäischer Kommission könnte die weltweite Nachfrage nach Batterien bis 2030 bis zu 14-mal steigen. Die neue Verordnung zielt darauf ab, „die Umweltauswirkungen dieses exponentiellen Wachstums angesichts neuer sozioökonomischer Bedingungen, technologischer Entwicklungen, Märkte und Batterieanwendungen zu minimieren“. Außerdem fördert sie die Kreislaufwirtschaft, treibt das Ziel von null Emissionen voran und stärkt die Position der 27 EU-Mitgliedstaaten als wettbewerbsfähige Akteure in der globalen nachhaltigen Batterieindustrie.
Verständnis der EU-Batterieregulierung
Die neue Batterieverordnung umfasst zahlreiche Vorgaben, die schrittweise über den Rest des Jahrzehnts eingeführt werden. Die Bestimmungen gelten für alle in der EU verkauften Batterien, einschließlich tragbarer Batterien, Industriebatterien, austauschbarer Batterien und SLI-Batterien (Starter, Licht und Zündung) sowie weitere Kategorien. Die Regelungen decken ein breites Spektrum ab: von Sicherheit und Nachhaltigkeit bis hin zu Recycling und Kreislaufwirtschaft. Nach Aussage der Europäischen Kommission stellt die Batterieverordnung einen „zentralen Fortschritt im Rahmen des Europäischen Green Deal“ dar, der „die Kreislaufwirtschaft und die Null-Schadstoff-Ziele der EU fördert und die strategische Autonomie der EU stärkt“.
Wie die Batterieverordnung die CE-Kennzeichnung beeinflusst
Einer der bedeutendsten Aspekte der Batterieverordnung sind die neuen Anforderungen an die CE-Kennzeichnung.
Die CE-Kennzeichnung („Conformité Européenne“ – Europäische Konformität) besteht seit 1993 und ermöglicht Herstellern, die Konformität ihres Produkts mit sämtlichen geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Europäischen Wirtschaftsraum (dazu gehören die EU und die Europäische Freihandelsassoziation) zu deklarieren. Vor Einführung der neuen Batterieregulierung war die CE-Kennzeichnung für Produkte aus 25 unterschiedlichen Kategorien vorgeschrieben (zu den Kategorien zählen beispielsweise Maschinen, Aufzüge und Medizinprodukte; eine vollständige Auflistung ist auf der Website der Europäischen Kommission verfügbar).
Mit der Batterieverordnung müssen nun alle in der EU vermarkteten Batterien ebenfalls eine CE-Kennzeichnung tragen. Wie in den anderen, von der Europäischen Kommission definierten Produktgruppen, liegt die Verantwortung für das Anbringen der CE-Kennzeichnung beim Hersteller. Zur Anbringung müssen Hersteller künftig je nach Batterietyp spezifische Vorgaben einhalten. Die Verordnung unterteilt Batterien in fünf Kategorien:
- Tragbare Batterien
- Industriebatterien
- Batterien für Elektrofahrzeuge
- Batterien für leichte Verkehrsträger (LMT)
- Starter-, Licht- und Zündbatterien (SLI)
Die Anforderungen für diese Batterien – die, noch einmal, abhängig vom Typ variieren – umfassen Informationen zum CO2-Fußabdruck und zum Anteil recycelter Materialien, Leistungs- und Haltbarkeitskriterien sowie ein Batteriemanagementsystem (BMS), das relevante Daten zum Zustand und zur erwarteten Lebensdauer der Batterie bereitstellt.
Wann immer möglich, sollte die Kennzeichnung direkt auf der Batterie angebracht werden. Ist dies nicht realisierbar oder unpraktisch, kann die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung oder der zugehörigen Dokumentation erfolgen.
Diese spezifische Regelung gilt ab 2026.
EU-Batterieregulierung und Benannte Stellen
Je nach Batterietyp müssen Unternehmen, die eine Konformität nach neuer CE-Vorgabe anstreben, möglicherweise mit einer Benannten Stelle zusammenarbeiten. Benannte Stellen sind Organisationen, die von ihrem EU-Mitgliedstaat für die Konformitätsbewertung bestimmter Produkte zugelassen wurden. Hersteller tragbarer Batterien und Industriebatterien mit einer Kapazität unter 2 kWh sind davon ausgenommen und dürfen Bewertung und Zertifizierung eigenständig vornehmen. Für alle anderen Batterietypen ist die Mitwirkung einer Benannten Stelle für die Konformität und die CE-Kennzeichnung verpflichtend.