RoHS ist eine Richtlinie der Europäischen Union (EU), die die „Beschränkung gefährlicher Stoffe“ in Elektro- und Elektronikgeräten regelt. Seit dem 22. Juli 2019 müssen alle Unternehmen in der betreffenden Elektro- oder Elektronik-Lieferkette, die indirekt an RoHS-regulierte Länder verkaufen, die Verwendung der nachfolgend aufgeführten 10 gefährlichen, beschränkten Stoffe begrenzen.
Welche gefährlichen Stoffe enthielt die Richtlinie 2002/95/EG?
Die EU-Richtlinie 2002/95/EG, bekannt als RoHS 1, führte Beschränkungen für sechs zentrale gefährliche Stoffe ein:
- Blei (Pb)
- Cadmium (Cd)
- Quecksilber (Hg)
- Hexavalentes Chrom (CR VI)
- Polybromierte Biphenyle (PBBs)
- Polybromierte Diphenylether (PBDEs)
Welche neuen Stoffe wurden mit der RoHS-Richtlinie 2015/863 hinzugefügt?
Die EU-Richtlinie 2015/863, oft fälschlicherweise als RoHS 3 bezeichnet, ist eine Erweiterung von RoHS 2 und ergänzt die Liste der beschränkten Stoffe um vier weitere Phthalate. Diese Stoffe werden hauptsächlich als Isolationsweichmacher verwendet.
- Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)
- Benzylbutylphthalat (BPP)
- Dibutylphthalat (DBP)
Liste der 10 durch RoHS beschränkten Stoffe und deren Grenzwerte
Seit dem 22. Juli 2019 muss jedes Unternehmen, das relevante elektrische oder elektronische Produkte, Geräte, Baugruppen, Kabel, Komponenten oder Ersatzteile direkt oder indirekt nach RoHS-regulierten Ländern verkauft, die Verwendung der folgenden 10 gefährlichen, beschränkten Stoffe auf die angegebenen Höchstwerte begrenzen.
- Cadmium (Cd): < 100 ppm (0,01 %)
- Blei (Pb): < 1000 ppm (0,1 %)
- Quecksilber (Hg): < 1000 ppm (0,1 %)
- Hexavalentes Chrom (Cr VI): < 1000 ppm (0,1 %)
- Polybromierte Biphenyle (PBB): < 1000 ppm (0,1 %)
- Polybromierte Diphenylether (PBDE): < 1000 ppm (0,1 %)
- Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP): < 1000 ppm (0,1 %)
- Benzylbutylphthalat (BBP): < 1000 ppm (0,1 %)
- Dibutylphthalat (DBP): < 1000 ppm (0,1 %)
- Diisobutylphthalat (DIBP): < 1000 ppm (0,1 %)