Was Sie über die kommende EU-Batterieverordnung wissen müssen

Die EU-Batterieverordnung verändert die Art und Weise, wie Hersteller Batterien beschaffen, kennzeichnen, verwenden und recyceln. Hier finden Sie einen Überblick über die regulatorischen Änderungen und worauf Sie sich einstellen müssen.

Was Sie über die kommende EU-Batterieverordnung wissen müssen

Im Dezember 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für einen neuen regulatorischen Rahmen für Batterien, die innerhalb der EU hergestellt, vertrieben und/oder verkauft werden. Der Vorschlag war Teil umfassender politischer Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Green Deal, um die Beschaffung, Herstellung, Nutzung, das Recycling und die Wiederverwendung von Batterien in den 27 EU-Mitgliedstaaten grundlegend zu verändern. Diese neue Gesetzgebung, genannt Batteries Regulation, trat im vergangenen August in Kraft. Das Gesetz beinhaltet neue Anforderungen in Bereichen wie Kennzeichnung, gefährliche Stoffe, Sorgfaltspflicht (Due Diligence) und Management am Produktlebensende (End-of-Life), unter anderem. Obwohl sie bereits 2023 in Kraft trat, werden Teile davon schrittweise im Laufe dieses Jahrzehnts eingeführt. 

Warum die EU-Batterieverordnung umgesetzt wird

Es ist nicht schwer nachzuvollziehen, wie es zur Batteries Regulation kam. Europa befindet sich in einem grundlegenden Wandel hin zu einer Kreislaufwirtschaft, einschließlich dem Ziel der Klimaneutralität. Batterien spielen hierbei eine zentrale Rolle – und ihr Einfluss nimmt weiter zu, je mehr wir sie in unseren Alltag integrieren. 

Die zunehmende Elektrifizierung der Bereiche Transport, Gebäude und Industrie erfordert eine erhebliche Ausweitung der Produktion mehrerer Schlüsselkategorien von Batterien. Um diese Entwicklung zu verdeutlichen: Die Europäische Kommission schätzt, dass die weltweite Nachfrage nach Batterien bis 2030 um das 14-Fache steigen könnte

Die Batteries Regulation ist daher überwiegend eine vorausschauende Maßnahme. Damit möchte die EU sicherstellen, dass ihre Mitgliedstaaten einen sicheren und nachhaltigen Übergang in eine batteriebasierte Zukunft schaffen. Die Europäische Kommission bringt das umfassende Ziel des neuen Gesetzes auf den Punkt: Es soll „sicherstellen, dass Batterien in Zukunft einen niedrigen CO₂-Fußabdruck aufweisen, nur minimale schädliche Stoffe enthalten, weniger Rohstoffe aus Nicht-EU-Ländern benötigen und in Europa in hohem Maße gesammelt, wiederverwendet und recycelt werden.“

Im Folgenden werfen wir einen Blick darauf, wie diese neue Gesetzgebung die Batterieproduktion gestalten wird. 

Neue Batteriekategorien unter der Batteries Regulation

Am einfachsten ist der Einstieg über die neue Einteilung von Batterien in der Gesetzgebung. Es gibt jetzt fünf eigenständige Batteriekategorien. Die ersten drei – Gerätebatterien, Industriebatterien sowie Starter-, Licht- und Zündbatterien (SLI) – waren bereits im Vorgänger, der EU-Batterierichtlinie, enthalten. Ergänzend führt die EU zwei neue Kategorien ein: Fahrzeugbatterien für Elektrofahrzeuge (EV) und Batterien für leichte Elektrofahrzeuge/Light Means of Transport (LMT), welche z. B. E-Bikes, E-Scooter und ähnliche kleine elektrische Fahrzeuge antreiben. 

Diese Kategorien dienen nicht nur der Klassifizierung, sondern die spezifischen Regelungen im neuen Batteriegesetz betreffen jede Gruppe unterschiedlich. 

Einführung der CO₂-Fußabdruck-Erklärung

Gemäß dem erklärten Ziel, eine nachhaltigere Kreislaufwirtschaft für Batterien zu schaffen, ist eine der wichtigsten Neuerungen die Einführung der CO₂-Fußabdruck-Erklärung. Hersteller sind verpflichtet, die CO₂-Emissionen über den Lebenszyklus (ohne Nutzungsphase) für jedes Batteriemodell pro Fertigungsstätte zu berichten. Dies gilt für EV-Batterien, LMT-Batterien und wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität über 2 kWh. Diese Anforderung gilt ab 2025. 

Die EU-Kommission wird außerdem künftig sogenannte „CO₂-Fußabdruck-Performanceklassen“ etablieren. Sobald diese Klassen festgelegt sind, müssen Hersteller ein Label anbringen, das die spezifische Performanceklasse jeder Batterie gemäß den Vorgaben zur CO₂-Fußabdruck-Erklärung kennzeichnet. 

Zusätzlicher Fokus auf Beschränkungen gefährlicher Stoffe 

Neben den Bestrebungen, den CO₂-Fußabdruck der Batterieproduktion zu senken, legt das neue Batteriegesetz auch verstärkt Wert darauf, dass gefährliche Stoffe nur so eingesetzt werden, dass sie keine Bedrohung für die menschliche Gesundheit darstellen. Dafür gibt es spezifische Grenzwerte für potenziell gefährliche Stoffe. 

Derzeit beschränkte Stoffe sind Quecksilber, Cadmium und Blei. Diese Liste kann zukünftig erweitert werden. Laut der Europäischen Kommission werden „in Batterien verwendete bedenkliche Stoffe regelmäßig überprüft“.

Die Batteries Regulation und das Digitale Batteriepass-System 

Die EU wird künftig verlangen, dass ein Digitaler Produktpass (DPP) an Produkten aus rund 30 Produktkategorien angebracht wird. Die erste Kategorie, die unter die neuen DPP-Anforderungen fällt, sind Batterien. Konkret betroffen sind: EV-Batterien, LMT-Batterien sowie wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität über 2 kWh. Ab Februar 2027 müssen diese Batterien einen Pass in Form eines QR-Codes enthalten, der von jedermann gescannt werden kann, um wichtige Informationen zur Produktion und zu den Spezifikationen zu erhalten.

Welche Informationen müssen diese Europäischen Batterie-Pässe enthalten? Sie müssen zunächst allgemeine Eigenschaften wie das spezifische Batteriemodell, den Herstellernamen sowie den Produktionsstandort enthalten. Zudem sollen Daten und Kennzahlen zur Leistung, Lebensdauer und chemischen Zusammensetzung angegeben werden. Der Pass muss außerdem erklären, wie diese Angaben erhoben wurden. 

Eines der Hauptziele dieser digitalen Informationsplattformen ist es, Endnutzern die Möglichkeit zu geben, „unter die Haube zu schauen“ und schnell umfassende Informationen zu Herkunft, Qualität und Lebenszyklus der Batterie zu erhalten. Das Europäische Parlament und der Rat der EU erklären: „Batterien sollten gekennzeichnet werden, um Endnutzern transparente, zuverlässige und klare Informationen über Batterien und Altbatterien zu bieten.“ Diese digitalen Pässe bieten somit eine universelle Vergleichsbasis für Verbraucher, die Batterien aus diesen Kategorien erwerben. 

Angesichts eines Markts mit hoher Wachstumsdynamik sind diese Maßnahmen unerlässlich, um Transparenz für alle Akteure zu schaffen und einen neuen Standard der Nachvollziehbarkeit entlang der gesamten Lieferkette einzuführen. 

CE-Kennzeichnungen für Batterien 

Die CE-Kennzeichnung ist in Europa seit 1993 für rund zwei Dutzend Produktkategorien verpflichtend. Mit der neuen Batteries Regulation werden nun alle fünf genannten Batteriekategorien in diese Liste aufgenommen (Geräte-, Industrie-, EV-, LMT- und SLI-Batterien). Durch die Aufnahme von Batterien in die CE-Pflicht sind Hersteller gesetzlich verpflichtet, ein CE-Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen, das eine Vielzahl von Anforderungen umfasst. Dazu zählen insbesondere Angaben zum Anteil recycelter Materialien sowie ein Battery Management System (BMS), das den Zustand und die Lebensdauer der Batterie überwacht.

Verwandter Artikel: Was ändert sich bei CE-Kennzeichnungen mit der EU-Batterieverordnung 2023?

Erwähnenswert ist, dass Batteriehersteller für die meisten Batteriekategorien eine benannte Stelle zur Bewertung der CE-Konformität heranziehen müssen. Nur bei der Eigenzertifizierung für Gerätebatterien und Industriebatterien mit weniger als 2 kWh Kapazität ist dies nicht erforderlich. 

Lieferketten-Sorgfaltspflicht (Due Diligence Policy)

Viele verbinden Nachhaltigkeit mit Maßnahmen zur Reduktion von CO₂-Emissionen und zur Schonung der Umwelt. Doch nachhaltige Lieferketten bedeuten auch, dass sie frei von Konflikten, Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Menschenrechtsverletzungen sein müssen. In diesem Zusammenhang erfordert Sorgfaltspflicht, die Lieferkette systematisch zu analysieren, Risiken zu identifizieren und negative Auswirkungen entlang der Prozesse zu adressieren. Laut Europäischem Parlament und EU-Rat können Risikominderungsmaßnahmen vorsehen, „zusätzliche Informationen zu verlangen, Nachbesserungen zu verhandeln oder die Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten gemäß nationalen und internationalen Standards auszusetzen oder zu beenden.“ 

Zur Erreichung dieser Nachhaltigkeitsziele führt die Batteries Regulation neue Sorgfaltspflichten für Batteriehersteller und -importeure ein mit einem Umsatz von mindestens 40 Millionen EUR (Unternehmen unterhalb dieser Schwelle sind davon ausgenommen). Diese neuen Anforderungen konzentrieren sich insbesondere auf die Gewinnung und Verarbeitung spezifischer Rohstoffe, die für die Batterieherstellung essenziell sind. Zu den laut Europäischer Kommission relevanten Materialien gehören Kobalt, Naturgraphit, Lithium und Nickel. 

Neue Sorgfaltspflichten nach der Batteries Regulation

Unternehmen oberhalb der Umsatzschwelle, die an der Beschaffung von Rohstoffen, insbesondere einem oder mehreren der oben genannten vier Ressourcen, beteiligt sind, müssen folgende Sorgfaltspflichten umsetzen:

  • Verabschiedung einer an internationalen Standards orientierten Sorgfaltspflicht-Policy und Kommunikation dieser Policy an Lieferanten.
  • Einrichtung und Implementierung eines Managementsystems zur Identifikation und Bewertung sozialer und ökologischer Risiken in der Lieferkette. (Die Risiken sind im Anhang X der Batteries Regulation detailliert aufgeführt.)
  • Entwicklung spezifischer Strategien zur Steuerung und Bewältigung dieser Risiken. 

Schließlich verlangt die Batteries Regulation, dass die Sorgfaltspflichtmaßnahmen durch Dritte überprüft und anerkannt werden. Diese Überprüfung muss durch eine benannte Stelle (von einem EU-Land offiziell beauftragte Organisation) erfolgen. Diese Sorgfaltspflichten werden ab August 2025 für Batteriehersteller und -lieferanten in der EU verbindlich. 

Anforderungen an Entnehmbarkeit und Ersetzbarkeit von Batterien

Die neue EU-Batterieverordnung beinhaltet auch Vorschriften zur Entnehmbarkeit und Ersetzbarkeit bestimmter Batterien. Konkret müssen Unternehmen, die Geräte mit Gerätebatterien auf den Markt bringen, sicherstellen, dass diese für Endnutzer (d. h. die Verbraucher) einfach „entnehmbar und ersetzbar“ sind. Ferner müssen Produkte mit LMT-Batterien so konstruiert sein, dass diese Batterien – ebenso wie einzelne Batteriezellen – von einer unabhängigen Fachkraft entfernt und ersetzt werden können. 

Diese Vorschriften zur Entnehmbarkeit und Ersetzbarkeit treten erst 2027 in Kraft, sodass die Hersteller mehrere Jahre Zeit haben, ihre Produkte entsprechend anzupassen. 

Batterierecycling und End-of-Life-Management 

Ein zentrales Ziel der Batteries Regulation und des Green Deal insgesamt ist die Umstellung auf eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Das bedeutet, Recycling und Wiederverwendung zu maximieren und Praktiken zu minimieren, die zu wachsenden Abfallbergen beitragen. Ein wichtiger Aspekt ist hierbei die sogenannte „erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)“. EPR ist ein umweltpolitisches Instrument, durch das Hersteller für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich sind – einschließlich Entsorgung, Sammlung, Recycling und Wiederverwendung. 

Im Zusammenhang mit der EU-Batterieverordnung bedeutet EPR, dass Hersteller die Sammlung von Altbatterien sicherstellen müssen, damit diese nicht auf Deponien oder in anderen Entsorgungseinrichtungen landen. Zudem müssen verpflichtende Quoten an recyceltem Material in die Batterieproduktion einfließen. Die Sammelquoten, die über das Jahrzehnt stufenweise steigen, gelten für Geräte- und LMT-Batterien:

  • Bei Altgerätebatterien liegt das Ziel bei 63 Prozent bis Ende 2027 und 73 Prozent bis Ende 2030. 
  • Bei Alt-LMT-Batterien sind es 51 Prozent bis Ende 2028 und 61 Prozent bis Ende 2031. 

Für Industriebatterien, SLI-Batterien und EV-Batterien gelten verpflichtende Mindestanteile an recycelten Materialien:

  • 16 Prozent für Kobalt 
  • 85 Prozent für Blei
  • 6 Prozent jeweils für Lithium und Nickel

Um die Einhaltung dieser EPR-Regeln zu belegen, ist von den Herstellern für jede produzierte Batterie eine Dokumentation über den Anteil an recyceltem Material vorzulegen. 

Fazit zur EU-Batterieverordnung 

Wenn die 27 EU-Mitgliedstaaten den Wandel ihrer Wirtschaft in Richtung Elektrifizierung und Kreislaufwirtschaft tatsächlich ernsthaft vollziehen und eine Netto-Null bis zur Mitte des Jahrhunderts erreichen wollen, ist die Rolle der verschiedenen Batteriekategorien, wie hier vorgestellt, nicht zu unterschätzen. Da der Bedarf an diesen Batterien in den kommenden Jahren und Jahrzehnten mit großer Wahrscheinlichkeit signifikant steigen wird, zeigt die EU mit der Neuausrichtung ihres Regulierungsrahmens Weitsicht für diese entscheidenden Komponenten einer nachhaltigen Zukunft. 

Für Unternehmen, die Batterien in der EU produzieren und vertreiben – aber auch für zahllose weitere Unternehmen, die Elektrofahrzeuge, E-Bikes oder andere batteriebasierte Technologien herstellen –, bietet die mehrjährige Einführung der Batteries Regulation eine Chance, ihre betrieblichen Abläufe für eine neue Ära zu rüsten. Diese Phase erfordert mehr Verantwortlichkeit und Transparenz von allen Beteiligten, ein stringentes Datenmanagement und einen umfassenden Ansatz zur Erfüllung der immer anspruchsvolleren Anforderungen an die Herstellerverantwortung (EPR). Strategien und Plattformen, mit denen Unternehmen ihr Lieferkettenmanagement (SCM) und ihre Transparenz verbessern können, sind ein wichtiger Baustein dieses Anpassungsprozesses. 

Die Vielzahl an kommenden Vorgaben und Anforderungen wird die Landschaft der Batterieindustrie grundlegend verändern. Unternehmen, die sich nicht rechtzeitig an die neuen Regelungen anpassen, riskieren Marktanteile zu verlieren und vom dynamischen Wachstum der Branche abgehängt zu werden. Unternehmen dagegen, die ihre Daten konsolidieren und gezielt einsetzen, interne Kreislaufprozesse stärken und die Bedeutung des digitalen Batteriepasses als zukünftige Schnittstelle zwischen Kunden und Unternehmen erkennen, werden sich einen klaren Wettbewerbsvorteil sichern.