REACH ist eine Verordnung der Europäischen Union (EU), die erlassen wurde, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor schädlichen chemischen Risiken zu schützen. REACH fördert außerdem die Anwendung alternativer Testmethoden, um Tierversuche zu reduzieren.
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Die REACH-Autorisierung beginnt, wenn ein EU-Mitgliedstaat oder die ECHA auf Antrag der Kommission vorschlägt, einen Stoff als SVHC zu identifizieren.
Im Allgemeinen handelt es sich dabei um:
- Stoffe, die nach der CLP-Verordnung als krebserzeugend, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A oder 1B eingestuft sind.
- Stoffe, die persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) gemäß REACH Anhang XIII sind.
- Andere Stoffe, die im Einzelfall ein gleichwertiges Besorgnisniveau wie CMR- oder PBT/vPvB-Stoffe verursachen.
Der Identifizierungsprozess für SVHC umfasst eine 45-tägige Konsultation sowie folgende Schritte.
Die Absicht, einen Stoff als SVHC zu identifizieren, wird vor Einreichung des Vorschlags im Register der Absichten veröffentlicht, um interessierte Kreise vorab über die Einreichung zu informieren.
Der Vorschlag wird gemäß Anhang XV von REACH vorbereitet und enthält:
- Die Daten und Begründungen zur Identifizierung des Stoffs als SVHC.
- Informationen über Verwendungen sowie mögliche Alternativen zu dem Stoff.
Nach Veröffentlichung des Vorschlags können interessierte Parteien innerhalb der 45-tägigen Konsultation Kommentare abgeben oder weitere Informationen einreichen. Kommentare können sich auf die Eigenschaften des Stoffs, seine Verwendung und Alternativen beziehen.
Gehen keine Kommentare oder Einwände ein, wird der Stoff direkt in die Kandidatenliste aufgenommen. Bei Vorliegen von Kommentaren werden diese bewertet. Erzielt der Ausschuss Einstimmigkeit, wird der Stoff in die Kandidatenliste aufgenommen. Kommt keine Einstimmigkeit zustande, wird die Angelegenheit zur weiteren Analyse an die Kommission verwiesen.
Sobald ein Stoff als SVHC identifiziert wurde, wird er in die Kandidatenliste aufgenommen. Das bedeutet, Lieferanten sind verpflichtet, die folgenden Informationen bereitzustellen:
- Sicherheitsdatenblatt
- Informationen zur sicheren Handhabung
- Antwort auf Verbraucheranfragen innerhalb von 45 Tagen.
- Meldung an die ECHA, wenn ihr Produkt einen SVHC in Mengen von über einer Tonne pro Hersteller/Importeur und Jahr enthält und falls der Stoff in einer Konzentration von über 0,1 % (w/w) vorhanden ist.