REACH-Autorisierungsprozess

Die REACH-Autorisierung beginnt, wenn ein Mitgliedstaat oder die ECHA auf Antrag der Kommission vorschlägt, einen Stoff als SVHC (Substance of Very High Concern) einzustufen.

REACH-Autorisierungsprozess

REACH ist eine Verordnung der Europäischen Union (EU), die zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor schädlichen chemischen Risiken erlassen wurde. REACH fördert außerdem die Nutzung alternativer Testmethoden, um Tierversuche zu reduzieren. 

Reach Compliance Report

Die REACH-Autorisierung beginnt, wenn ein Mitgliedstaat oder die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) im Auftrag der Kommission vorschlägt, einen Stoff als SVHC (Substance of Very High Concern, besonders besorgniserregender Stoff) zu identifizieren. 

In der Regel umfasst dies:

  • Stoffe, die als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A oder 1B gemäß der CLP-Verordnung eingestuft werden.
  • Stoffe, die persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) gemäß Anhang XIII von REACH sind.
  • Weitere Einzelfallstoffe, die ein gleichwertiges Besorgnisniveau wie CMR- oder PBT/vPvB-Stoffe verursachen.

Das Identifizierungsverfahren für SVHC umfasst eine 45-tägige Konsultation sowie die folgenden Schritte.

Die Absicht, einen Stoff als SVHC vorzuschlagen, wird vor Einreichung des Vorschlags im „Registry of Intentions“ veröffentlicht, um interessierte Kreise frühzeitig zu informieren. 

Der Vorschlag wird gemäß Anhang XV von REACH erstellt und umfasst:

  • Die Daten und Begründung für die Identifizierung des Stoffes als SVHC.
  • Informationen zu den Verwendungen und möglichen Alternativen des Stoffes.

Nach der Veröffentlichung des Vorschlags können interessierte Parteien während der 45-tägigen Konsultation dazu Stellung nehmen oder zusätzliche Informationen bereitstellen. Kommentare können sich auf Eigenschaften, Verwendungen und Alternativen des Stoffes beziehen.

Gehen keine Kommentare oder Einwände ein, wird der Stoff direkt in die Kandidatenliste aufgenommen. Bei Vorliegen von Kommentaren wird der Fall bewertet; erzielt der Ausschuss Einstimmigkeit, wird der Stoff in die Kandidatenliste aufgenommen. Wird keine Einigung im Ausschuss erzielt, wird der Fall zur weiteren Bewertung an die Kommission weitergeleitet. 

Wird ein Stoff als SVHC identifiziert, erfolgt die Aufnahme in die Kandidatenliste. Das bedeutet für Lieferanten die Verpflichtung, für jeden dieser Stoffe Folgendes bereitzustellen: 

  • Sicherheitsdatenblatt
  • Information zur sicheren Verwendung 
  • Antwort auf Verbraucher-Anfragen innerhalb von 45 Tagen. 
  • Meldung an die ECHA, wenn ihr Produkt einen SVHC in Mengen von über einer Tonne pro Hersteller/Importeur pro Jahr und bei Überschreitung einer Konzentration von 0,1 % (w/w) enthält.